Klagen gegen den Staat – wozu eigentlich?
Die Informationsfreiheitsgesetze erlauben jedem Bürger Auskunft oder Akteneinsicht in vielen deutschen Behörden. fragdenstaat.de hat hierfür einen automatisierten Ablauf gebastelt, den jeder nutzen kann. Seitdem stellen viele Menschen Fragen an den Staat: Mehrere tausend Anfragen sind es pro Jahr. Leider werden aber nicht alle Anfragen beantwortet.
Relevanz und Sicherheitsbedenken
Die angefragte Behörde darf auf die Beantwortung verzichten, jedoch nicht ohne Begründung. Keinen Informationszugang müssen zum Beispiel die Nachrichtendienste eröffnen. Das gilt auch für sonstige öffentliche Stellen, soweit dort bestimmte Tätigkeiten nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz betroffen sind. Sollte eine Anfrage etwa die innere Sicherheit bedrohen oder sicherheitsbedenkliche Inhalte erfordern, so muss die Behörde keine Auskünfte erteilen. Diese Fälle müssen aber im Einzelnen geprüft werden. Oft werden Sicherheitsbedenken angebracht, wo es keine gibt.
Auskunft einklagen
Daher ist es gut, in einzelnen Fällen erneut nachzuhaken. Ein bekanntes Beispiel dafür ist eine Anfrage bei fragdenstaat.de vom 13. April 2016. Dabei sollte das Gesundheitsministerium alle von sich registrierten Domains in maschinenlesbarer Form auflisten. Diesem Auskunftsantrag wurde nicht stattgegeben, obwohl zuvor andere Behörden diese Auskunft erteilt haben. Für den Antragssteller Arne Semsrott unbegründet:
Grundsätzlich erhöht die Geheimhaltung von Domainadressen die Sicherheit des Systems nicht. Im Gegenteil: Durch dieses Konzept der „Security by Obscurity“ wird es mir erschwert, im Rahmen des Projekts „https.jetzt“ Domains auf ihre Verschlüsselung zu testen und damit der Verwaltung selbst zu helfen, die Sicherheit ihrer NutzerInnen zu erhöhen. – Arne Semsrott, Projektleiter von fragdenstaat.de
Eine erneute Anfrage führte allerdings wieder nicht zum Erfolg.
Transparenzklagefond unterstützt Auskunftsrechte
Die neue Initiative transparenzklage.de unterstützt künftig die gerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Behörden und sonstige staatliche Institutionen. Es gibt also Geld für Klagen gegen den Staat. Damit wollen die Gründer des Projektes – die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Open Knowledge Foundation Deutschland – den Informationsfreiheitgesetzen auf Bundes- und Landeseben zu mehr Wirksamkeit verhelfen und die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürger stärken.
Auf diese „Transparenzpatenschaft“ kann sich jeder bewerben, dessen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt wurde. Allerdings werden nur Fälle übernommen, die eine grundsätzliche Bedeutung haben.
Initiatior Arne Semsrott hat mit detektor.fm-Moderator Alexander Hertel über Möglichkeiten und Grenzen des neuen Projekts gesprochen.
Redaktion: Merten Waage