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Einige Jobcenter scheinen die Waage der Justitia nicht immer zu kennen. Foto: justicia < CC BY 2.0 | Olga Berrios / flickr.com

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Jobcenter-Klage

Für Informationen bitte klagen

Interne Anweisungen und Ziele regeln die Arbeit in Jobcentern. Diese müssen bei einer Anfrage herausgegeben werden. Ein Jobcenter in Berlin wollte das jedoch nicht machen und wird deshalb verklagt.

Großoffensive gegen Jobcenter

Im vergangenen Jahr hat das Projekt FragDenStaat.de die Unterstützer dazu aufgerufen, deutschlandweit bei Jobcentern interne Weisungen und Zielvereinbarungen der Behörden zu erfragen. In diesen Anweisungen und Zielen ist zum Beispiel der Umgang mit Sanktionen geregelt. Oder auch Angaben darüber, wie viele Kunden Leistungen beziehen und wie viele in „Maßnahmen“ untergebracht werden sollen.

Der Grund für den Aufruf: Jobcenter dürfen ihre Kunden bis ins kleinste Detail überwachen und alle möglichen Informationen über sie einholen. Doch ihre eigene Arbeit legen sie meist nicht offen. Für die Offensive „Frag das Jobcenter“ gab es auf der Seite des Projekts einen vorgefertigten Anfragetext. Rechtliche Grundlage ist das Informationsfreiheitsgesetz.

Keine Information trotz Rechtsanspruch

Nicht alle Jobcenter, die bislang angefragt worden sind, haben auch reagiert. Bei manchen brauchte es nachdrückliche Aufforderungen.

Wir sehen andere Jobcenter, die zuerst gesagt haben, wir wollen für Auskünfte hohe Gebühren verlangen. Und dann aber schnell eingesehen haben, dass der einfachste Weg für alle Seiten ist, die Informationen einfach bereitzustellen. – Arne Semsrott, FragDenStaat.de

Ein Jobcenter hat sich bei der Aktion ganz besonders hervorgetan, im negativen Sinne. Das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Da wollte man zuerst einen gültigen Ausweis sehen, bevor man bereit war, Informationen herauszugeben. Das aber ist gesetzlich nicht nötig. Bürger dürfen frei zugängliche Informationen auch anonym oder unter Pseudonym beantragen oder einsehen. Auch das regelt das Informationsfreiheitsgesetz.

Jobcenter-Klage

Das Jobcenter erklärte den Antragstellern, dass die Anfrage ein Verwaltungsakt sei. Dieser sei gebührenpflichtig und deswegen benötige man ein Ausweisdokument sowie eine gültige Postanschrift. Auch das stimmt alles nicht. Das Ganze ging so weit, dass die Antragsteller Klage gegen das Jobcenter einreichten. Das war Anfang März. Zu einer Verhandlung ist es bisher allerdings nicht gekommen. Denn das Jobcenter hat eingelenkt und eine Liste mit Weisungen und Zielvorgaben veröffentlicht.

So ganz will sich das Berliner Jobcenter dann aber doch nicht den Forderungen und Gesetzen beugen. Trotz der Jobcenter-Klage legte das Amt den Antragstellern einen weiteren Stein in den Weg: Auf der herausgegebenen Liste stehen nur die Bezeichnungen der Weisungen, aber keine detaillierten Informationen zum Vorgehen. Ob die Macher hier jetzt weiterkämpfen und was genau sie mit diesen Informationen vorhaben, hat detektor.fm-Moderator Eric Mickan mit Arne Semsrott von FragDenStaat.de besprochen.

Arne Semsrott - Projektleiter bei FragDenStaat.de, das von der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. ins Leben gerufen wurde.

Projektleiter bei FragDenStaat.de, das von der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. ins Leben gerufen wurde.
Es gibt einige Jobcenter, die haben bis jetzt noch nicht geantwortet. Da müssen wir eventuell auch noch mit einem Anwalt ein bisschen nachhelfen.Arne Semsrott
Frag den Staat – Das renitente Jobcenter 05:06

Redaktion: Maren Schubart


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