Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat ein Transparenzgesetz. Eigentlich eine gute Sache: Es soll garantieren, dass Behörden gegenüber Bürgern zu gewissen Auskünften verpflichtet sind.
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. – Gesetzesentwurf in Rheinland-Pfalz
Die rot-grüne Landesregierung hat das Gesetz Anfang 2016 beschlossen. Arne Semsrott von fragdenstaat.de freut sich über jedes Transparenzgesetz, das erlassen wird, wie er sagt. Aber in Rheinland-Pfalz sei er mit gewissen Aspekten unzufrieden:
Zwei Schritte vor und zwei zurück. – Arne Semsrott, fragdenstaat.de
Kritikpunkte
So müssen Menschen, die eine Auskunft wollen, ihre Identität erkennen lassen, wenn sie den Antrag bei der Behörde stellen (indem sie beispielsweise ihren Ausweis einschicken). Aus Sicht von Semsrott ein Verstoß gegen den Datenschutz und verfassungswidrig.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Hochschulen sind vom Transparenzgesetz ausgenommen, sie müssen keine Auskunft geben. Vor dem neuen Gesetz waren sie dazu aber noch verpflichtet. Die Gründe für die Änderung liegen Arne Semsrott zu Folge auf der Hand: „Dieser Teil des Gesetzes geht auf einen mutmaßlichen Skandal zurück. Das Unternehmen Boehringer Ingelheim hatte 150 Millionen Euro an die Universität Mainz überwiesen und hat sich so ziemlich unpassenden Einfluss auf die Forschung gesichert.“ Das neue Gesetz bringt hier also weniger Transparenz statt mehr.
Deshalb hat Arne Semsrott von fragdenstaat.de Verfassungsbeschwerde gegen das Land Rheinland-Pfalz eingelegt. Über die Klage hat er mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes gesprochen. Er hofft, dass ein Gerichtsurteil auch Signalwirkung auf andere Länder mit Transparenzgesetz haben wird.