Flugbereitschaft für den Wahlkampf
Vor der Bundestagswahl warb die CDU unter anderem mit Entlastungen für Steuerzahlende. Unerwähnt blieb dabei, dass Angela Merkel selbst während des Wahlkampfes unnötig Haushaltsgelder ausgab. Denn für die Anreise zu ihren Wahlkampf-Terminen nutzte die Kanzlerin die Flugbereitschaft der Bundeswehr.
Deren Richtlinien erlauben zwar den Gebrauch der Luftfahrzeuge durch Regierungsbeamte, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Zum einen muss sichergestellt sein, dass auch wirklich Regierungstätigkeiten im Interesse des Bundes ausgeübt werden. Außerdem springt die Flugbereitschaft nur ein, wenn die Politiker nicht auf herkömmlichem Wege reisen können.
Das ist zweifelhaft, weil Martin Schulz der Kandidat der SPD die ganze Zeit gewerblichen Verkehr in Anspruch genommen hat. Und da ist natürlich die Frage, wieso kann er das mit privatem Verkehr machen, aber die Bundeskanzlerin nicht. – Arne Semsrott, Projektleiter bei FragDenStaat.de
Zweifelhafter Einsatz
Nach der Wahl sah sich Angela Merkel deshalb mit einer Anzeige wegen Untreue zum Nachteil der Bundesrepublik konfrontiert. Der Hauptvorwurf besteht darin, dass die Kosten der Bundeswehr-Hubschrauber pro Flugstunde bei 18.000 Euro liegen. Die CDU erstattete aber lediglich einen Bruchteil der Kosten zurück. Frag den Staat hat beim Bundesministerium für Verteidigung „BMVg“ angefragt, wann und zu welchem Zweck Angela Merkel die Flugbereitschaft genutzt hat und wie hoch die entstandenen Kosten waren.
Tatsächlich nutzte Angela Merkel während ihrer ‚Sommertour‘ die Bundeswehr-Luftfahrzeuge an insgesamt 22 Tagen für Wahlkampfzwecke. Diese Verwendung scheint im Vergleich recht hoch frequentiert zu sein und teilweise auch rechtswidrig. Denn dieser Einsatz von Ressourcen und Haushaltsgeldern ist nur schwer zu rechtfertigen.
Über den problematischen Gebrauch der Flugbereitschaft von Angela Merkel hat detektor.fm Moderator Christian Eichler mit Arne Semsrott von FragDenStaat.de gesprochen.
Redaktion: Eva Weber