§ 211 – Der Mord-Paragraf
Mord oder Totschlag? Diese Entscheidung bestimmt maßgeblich die Höhe des Strafmaßes bei Tötungsdelikten. Allerdings ist die Art und Weise, wie ein Täter eingeordnet wird, schon seit Langem umstritten. Denn der Mord-Paragraf 211 beginnt mit den Worten „Mörder ist, wer …„. Schon daraus lässt sich erkennen, dass der Gesetzgeber von einem bestimmten Tätertypus ausgeht.
Die Nazis haben mit ihrer Tätertypologie-Lehre den Gedanken verfolgt, dass es bestimmte Menschen gibt, die genetisch dazu quasi vorprogrammiert sind, Morde und Totschläge zu begehen. Das ist natürlich ein zutiefst rassistisches und zutiefst menschenfeindliches Konzept. – Arne Semsrott, Projektleiter bei FragDenStaat.de
Davon geht man aber in der heutigen Gesellschaft nicht mehr aus. Man wird nicht als Mörder geboren, sondern die Umstände und Hintergründe der Handlung sind entscheidend für die Bewertung einer Tat. Die Klassifizierung bestimmter Personengruppen als „Mörder“ oder „Totschläger“ entstammt damit einem überholten Menschenbild.
Strafrechtsreform – diesmal wirklich?
Bereits 2014 hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) damit Schlagzeilen gemacht, den Paragrafen ändern zu wollen. In der Folge wurde ein Expertenteam beauftragt, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie genau eine neue Version aussehen könnte.
Nun hat das Justizministerium erstmals einen Reformvorschlag vorgelegt. Bis dieser allerdings umgesetzt werden kann, müssen noch einige Hürden überwunden werden. Das liegt auch an den verschiedenen Ansichten der Parteien zu diesem Thema.
Wahrscheinlich finden sich auch in der CDU Leute, die zumindest diese beiden Paragrafen mit der Tätertypenlehre abschaffen würden. Aber bisher hat sich die CDU geweigert, das zu ändern. – Arne Semsrott
Weshalb er trotzdem Hoffnung hat, und was sich auch an der Verurteilung zu „lebenslanger Haft“ ändern soll, darüber hat detektor.fm-Moderator Christian Bollert mit Arne Semsrott von FragDenStaat.de gesprochen.
Redaktion: Julia Rosner