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Ehemalige Politiker privatisieren Akten mit Informationen und Handlungen aus ihrer Amtszeit. Das erschwert den Einblick für Journalisten und andere Interessierte. Foto: Alphabetical | CC BY 2.0 | Marcin Wichary / flickr.com

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Privatisierte Politiker-Akten

Ist Privatisieren das neue Verheimlichen?

Viele Akten von früheren Politikern stehen nicht im Bundesarchiv. Stattdessen verschwinden sie häufig in Privatbesitz. Eine Journalistin hat während einer Recherche deswegen keinen Einblick in wichtige Unterlagen erhalten – und nun geklagt.

Geheimer Deal

Eigentlich könnte es ganz einfach sein: Staatsunterlagen gehören in staatliche und private Akten in private Archive. So viel zur Theorie. In der Praxis scheint das allerdings nicht immer zu gelten. Das zeigt einmal mehr der Fall der Journalistin Gaby Weber. Sie schreibt unter anderem über Geheimdienste oder historische Politikereignisse.

Schon seit geraumer Zeit recherchiert sie zur „Aktion Geschäftsfreund“. Dahinter verbirgt sich ein geheimer Kredit, mit dem die Bundesrepublik angeblich in den 1960ern das israelische Atomwaffenprogramm finanziert haben soll. Das Ganze sollen der damalige Staatssekretär Hans Globke und Hermann Josef Abs, ehemaliger Chef der Deutschen Bank, eingefädelt haben.

Akten-Einblick verwehrt

Gaby Weber stieß bei ihrer Recherche auf ein Problem: Die benötigten Akten befinden sich nicht im Bundesarchiv. Globke und Abs haben ihre Akten privatisiert. Nach ihrem Tod sind diese Unterlagen dann bei der Konrad-Adenauer-Stiftung und im Historischen Institut der Deutschen Bank gelandet. Die haben Weber ihrer Meinung nach nicht genug Einblick gewährt. Deshalb hat sie sich an das Bundesarchiv in Koblenz gewendet. Das sei dazu verpflichtet, die Unterlagen bereitzustellen oder notfalls zu beschaffen.

Das Problem ist nur: Wenn die Stiftungen oder Privatarchive eine Einsicht nicht wollen, dann hat man kaum eine Möglichkeit, da ranzukommen. – Arne Semsrott, Projektleiter bei fragdenstaat.de

Wer hat Recht?

Die Journalistin berief sich damals auf das Informationsfreiheitsgesetz und klagte gegen die Bundesrepublik. Die Verwaltungsgerichte haben das aber durch alle Instanzen abgelehnt. Gegen diese Entscheidungen erhob sie eine Verfassungsbeschwerde. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Klage nun aber vorerst für unzulässig erklärt. Weber habe es versäumt, einen entsprechenden Antrag beim Bundeskanzleramt zu stellen.

Auch wenn es noch eine Weile dauern kann, bis es eine endgültige Klärung gibt, ist das Thema brisanter und wichtiger denn je. Denn auch beim aktuellen Fall von Altkanzler Helmut Kohl und seinem politischen Nachlass gibt es Probleme.

Warum uns privatisierte Politiker-Akten durchaus in Zukunft häufiger beschäftigen könnten, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit Arne Semsrott von Frag den Staat gesprochen.

Arne Semsrott - hat eine klare Meinung zu privatisierten Politiker-Akten.

hat eine klare Meinung zu privatisierten Politiker-Akten.
Gerade wenn es um Akten geht, die eigentlich Eigentum der Bundesrepublik sind, dann sollten die auch an die Öffentlichkeit und das Bundesarchiv übergeben werden.Arne Semsrott
Wer nicht fragt, bleibt dumm – Privatisierung von Politiker-Akten 06:05

Redaktion: Josefine Farkas



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