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Bisher haben Bundesbehörden anfallende Kosten für Kopien und besondere Verpackungen in Rechnung gestellt. Doch für diese Gebüren gibt es keine gesetzliche Grundlage. Foto: Copy Taste CC BY-SA 2.0 | Maik Meid / flickr.com

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Rechtswidrige Kopier-Gebühren

Auskunft gegen Geld

Bundesbehörden haben seit zehn Jahren unrechtmäßig Kosten in Rechnung gestellt. Antragsteller mussten für Kopien und Auslagen selbst bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier eine Rechtswidrigkeit festgestellt. Doch übrig bleiben immer noch hohe Kosten für die Auskunft über Behördeninformationen.

Gebühren für Anträge

Will man Informationen und Auskünfte von einer Bundesbehörde, so kann man sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Damit wird jedem das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen zugesprochen. Generell ist die Auskunft kostenlos, doch für Anfragen, die eine außergewöhnlich hohe Bearbeitungszeit benötigen, können Kosten anfallen. Im Gesetzestext ist festgelegt, dass eine Behörde dem Antragsteller bis zu 500 Euro in Rechnung stellen kann. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom jeweiligen Rechercheaufwand, der betrieben werden muss.

Zusätzlich dazu haben die Bundesbehörden den Antragstellern in den letzten zehn Jahren aber noch weitere Kosten in Rechnung gestellt: Kopierkosten. Pro Schwarz-Weiß-Kopie verlangten die Behörden zehn Cent, für Farbkopien sogar fünf Euro. Denn sie verschickten die angefragten Auskünfte in den meisten Fällen auf postalischem Weg, obwohl eine Versendung per Mail praktikabler und auch günstiger wäre. Die Papierkosten hatte dann der Antragsteller zu tragen.

Schluss mit Kopierkosten

Doch das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die Abrechnung der Kopierkosten rechtswidrig ist. Und das schon seit 2006.

Es wurde vergessen, eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu schaffen für die Berechnung von Kopien und Auslagen. Das bedeutet, dass immer wenn der Staat Gebühren nehmen will, das im Gesetz auch drin stehen muss, dass er das Recht dazu hat. – Arne Semsrott, Projektleiter bei fragdenstaat.de

Das Geld bekommen die Antragsteller der letzten zehn Jahre nicht erstattet. Nur bei neueren Anfragen, die noch nicht bezahlt wurden, werden die Kopierkosten nicht berechnet.

Anfragen, die länger zurückliegen, die sind leider schon abgeschlossen und das heißt, das Geld ist futsch. Es gab zwar keine gesetzliche Grundlage dafür, aber gezahlt ist gezahlt und das war es dann. – Arne Semsrott

Alles nur Abschreckung?

Kritiker sehen in den hohen Gebühren eine Abschreckung des Staates. Demnach werden Gebühren viel höher veranschlagt, als es der Arbeitsaufwand wert wäre. Daher überlegen es sich manche Bürger zweimal, ob sie wirklich eine Auskunft anfragen.

Das steht zwar im Gesetz drin, dass solche Gebühren nicht abschreckend wirken dürfen. Aber im Einzelfall tun sie das doch. – Arne Semsrott

Über die Kosten der Auskunftsanfragen hat detektor.fm-Moderator Eric Mickan mit Arne Semsrott, Projektleiter von fragdenstaat.de, gesprochen.

Arne Semsrott - meint, dass die hohen Gebühren vom Staat vor allem zur Abschreckung dienen.

meint, dass die hohen Gebühren vom Staat vor allem zur Abschreckung dienen.
Die Gebühren sind ein ziemlich viel genutztes Mittel, um gerade Leute mit weniger Geld davon abzuschrecken, ihre rechtlich gesicherten Informationen einzuholen.Arne Semsrott
Wer nicht fragt, bleibt dumm – Rechtswidrige Kosten bei Auskunftsanfragen 06:33

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