Gebühren für Anträge
Will man Informationen und Auskünfte von einer Bundesbehörde, so kann man sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Damit wird jedem das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen zugesprochen. Generell ist die Auskunft kostenlos, doch für Anfragen, die eine außergewöhnlich hohe Bearbeitungszeit benötigen, können Kosten anfallen. Im Gesetzestext ist festgelegt, dass eine Behörde dem Antragsteller bis zu 500 Euro in Rechnung stellen kann. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom jeweiligen Rechercheaufwand, der betrieben werden muss.
Zusätzlich dazu haben die Bundesbehörden den Antragstellern in den letzten zehn Jahren aber noch weitere Kosten in Rechnung gestellt: Kopierkosten. Pro Schwarz-Weiß-Kopie verlangten die Behörden zehn Cent, für Farbkopien sogar fünf Euro. Denn sie verschickten die angefragten Auskünfte in den meisten Fällen auf postalischem Weg, obwohl eine Versendung per Mail praktikabler und auch günstiger wäre. Die Papierkosten hatte dann der Antragsteller zu tragen.
Schluss mit Kopierkosten
Doch das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die Abrechnung der Kopierkosten rechtswidrig ist. Und das schon seit 2006.
Es wurde vergessen, eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu schaffen für die Berechnung von Kopien und Auslagen. Das bedeutet, dass immer wenn der Staat Gebühren nehmen will, das im Gesetz auch drin stehen muss, dass er das Recht dazu hat. – Arne Semsrott, Projektleiter bei fragdenstaat.de
Das Geld bekommen die Antragsteller der letzten zehn Jahre nicht erstattet. Nur bei neueren Anfragen, die noch nicht bezahlt wurden, werden die Kopierkosten nicht berechnet.
Anfragen, die länger zurückliegen, die sind leider schon abgeschlossen und das heißt, das Geld ist futsch. Es gab zwar keine gesetzliche Grundlage dafür, aber gezahlt ist gezahlt und das war es dann. – Arne Semsrott
Alles nur Abschreckung?
Kritiker sehen in den hohen Gebühren eine Abschreckung des Staates. Demnach werden Gebühren viel höher veranschlagt, als es der Arbeitsaufwand wert wäre. Daher überlegen es sich manche Bürger zweimal, ob sie wirklich eine Auskunft anfragen.
Das steht zwar im Gesetz drin, dass solche Gebühren nicht abschreckend wirken dürfen. Aber im Einzelfall tun sie das doch. – Arne Semsrott
Über die Kosten der Auskunftsanfragen hat detektor.fm-Moderator Eric Mickan mit Arne Semsrott, Projektleiter von fragdenstaat.de, gesprochen.
„Wer nicht fragt, bleibt dumm!“
Welche Infos der Staat herausgibt und wo er mauert.
Jede Woche. Auch als Podcast. In Kooperation mit: