Geheimtreffen mit Rechtsextremisten als Anlass
Ein vergangene Woche durch Enthüllungen des Recherchenetzwerks Correctiv bekannt gewordenes Treffen von Rechtsextremen mit verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren sorgt derzeit für hitzige Diskussionen. Bei dem Treffen, das laut der Recherche im vergangenen November in Potsdam stattgefunden hat, ging es um Abschiebepläne von Millionen von Menschen aus Deutschland, selbst wenn diese eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sollten. Bei dem Treffen waren neben einem inzwischen zurückgetretenen Vorstandsmitglied des Vereins Deutsche Sprache, dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, Wirtschaftsvertretern und CDU-Mitgliedern auch hochrangige Politikerinnen und Politiker der AfD. Auf der Gästeliste stehen neben der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy auch der inzwischen entlassene persönliche Referent der Parteivorsitzenden Alice Weidel, Roland Hartwig. Dass sich die AfD nur halbherzig von den offen verfassungsfeindlichen Äußerungen bei dem Treffen distanziert und die Tatsache, dass die in Teilen verfassungsfeindliche Partei in Umfragen derzeit viel Zuspruch erhält, lässt eine Frage zentral erscheinen: Sollte es ein AfD-Verbot geben?
AfD-Verbot: juristische und politische Hürden
Gleichzeitig ist unter Expertinnen und Experten umstritten, wie viel Aussicht auf Erfolg ein mögliches Verbotsverfahren tatsächlich hätte. Vor dem Bundesverfassungsgericht, das als einziges Gericht über ein solches Verfahren entscheiden kann, sind in der Vergangenheit zwei Verfahren gegen die NPD gescheitert – allerdings aus verfahrensrechtlichen Gründen, und beim zweiten Versuch, weil die NPD inzwischen politisch bedeutungslos geworden war.
Als Alternative wird derzeit auch über eine Anwendung von Artikel 18 Grundgesetz diskutiert: die theoretische Möglichkeit, einzelnen Personen wie dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke wegen nachgewiesener Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung politische Grundrechte zu entziehen. Da es aber in der Geschichte des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht nie eine solche Entscheidung zur Verwirkung von Grundrechten gegeben hat und erhebliche Einschnitte in grundrechtlich geschützte Freiheiten bedeuten würde, wird diese Option ebenfalls kritisch betrachtet.
Welche Aussichten hätten also ein AfD-Verbot oder andere juristische Maßnahmen gegen die Partei und ihre Akteure? Und wären politische Lösungen nicht erfolgversprechender? Über diese und weitere Fragen spricht detektor.fm-Moderator Lars Feyen mit dem Rechtswissenschaftler und Politologen Bijan Moini. Moini spricht sich dafür aus, ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu prüfen.