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Zurück zum Thema | Asylkompromiss

Was bringt die EU-Asylreform?

Das EU-Parlament und der Rat der EU verhandeln über die geplante Asylreform. Doch was beinhaltet die Reform und was für Veränderungen bringt sie?

Reform für europäische Asylpolitik

Die Asylpolitik in der EU soll reformiert werden. Bereits im Juni 2023 hat sich der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Fachministerinnen und -ministern der Mitgliedsstaaten, auf eine gemeinsame Position zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt.  Nun geht der Gesetzgebungsprozess zur Asylreform in die nächste Runde. Die Verhandlungen zu der Reform zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedsstaaten sind angelaufen. Mit am Tisch sitzt auch die EU-Kommission. Sie hatte die Reform im Jahr 2015 vorgeschlagen. Seitdem haben die Mitgliedsstaaten über eine Einigung verhandelt.

Viel Uneinigkeit beim Asylkompromiss

Bis es zu einem Asylkompromiss kommen kann, müssen sich Rat, Parlament und Kommission noch bei einigen Punkten einigen. Etwa bei den geplanten beschleunigten Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylsuchende mit wenig Aussicht auf Schutz. Dadurch soll das Abschiebungsverfahren auf zwölf Wochen verkürzt werden. Anders als die meisten Mitgliedsstaaten fordert die Bundesregierung, dass Familien mit Minderjährigen unter 12 Jahren keine Außengrenzverfahren durchlaufen. Das Europaparlament verlangt ebenfalls Ausnahmen. Ein weiterer Streitpunkt sind die sicheren Drittstaaten. Die Mitgliedsstaaten wollen selbst festlegen, wann Geflüchtete in einen sicheren Drittstaat zurückgebracht werden können. Auch die Verteilung der Geflüchteten auf die EU-Staaten sorgt für Uneinigkeit. Zunächst wollte das Parlament die Staaten dazu verpflichten, den Ländern an den Außengrenzen Asylbewerberinnen und -bewerber abzunehmen. Der Rat der Europäischen Union ist jedoch nur zu einem finanziellen Ausgleichsmechanismus bereit.

Die Frage ist, ob sich überhaupt so viele Verfahren an die Außengrenze verlagern lassen.

Prof. Birgit Glorius, Professorin für Humangeografie mit dem Schwerpunkt Europäische Migrationsforschung

Prof. Birgit Glorius, Professorin für Humangeografie mit dem Schwerpunkt Europäische MigrationsforschungFoto: Jacob Müller / TU Chemnitz

Was sind die Forderungen und Vorschläge in den aktuellen Verhandlungen? Und wie groß wird die Veränderung für die deutsche Asylsituation durch die neuen Beschlüsse sein? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Lars Feyen in dieser Folge von „Zurück zum Thema“ mit Prof. Birgit Glorius. Sie ist Professorin für Humangeografie mit dem Schwerpunkt Europäische Migrationsforschung an der Technischen Universität Chemnitz und Teil des Sachverständigenrats für Integration und Migration der Bundesregierung.

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