Bürgerrechte in der Krise
Ausweispflicht, Verweilverbot, Ausgangssperre, Kontaktverbot. Ein oder zwei Personen, nur die Mitbewohner, vielleicht noch die Familie. Sport ist erlaubt, aber nur in der direkten Umgebung der Wohnung und die liegt irgendwo zwischen 5 und 10 km. In Deutschland greifen die neuen Anordnungen des Infektionsschutzgesetzes gravierend in die Bürgerrechte ein. In Ausnahmefällen darf der Staat das, um Gesundheit und Leben seiner Bürger zu schützen: Infektionsschutzgesetzt trumpft Grundrecht. Aber sind die Maßnahmen wirklich angemessen und rechtlich fundiert?
Zu schnell formuliert
Der Staat beschließt in Windeseile neue Anordnungen und die Polizei soll sie durchsetzen. Bei schwammigen Formulierungen ist das definitiv nicht leicht. War das ein absichtlicher Verstoß oder Unwissen? Ob Anzeige erstattet wird, das hängt am Ende von den jeweiligen Beamten ab. Also ist es situationsbedingte Auslegungssache – oder, wie gut man vor der Exekutive argumentieren kann.
Wenn der Staat nun aber Gesundheit und Leben der Bürger und Bürgerinnen schützt, dann muss er sie doch eigentlich auch vor willkürlichen Entscheidungen bewahren. Wie man sich vor Willkür schützen kann, darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Lara-Lena Gödde mit Juristin Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dass deutlichere Verordnungen definitiv die Arbeit erleichtern würden, davon hat Damian Kania, Pressesprecher der Polizei München erzählt.