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Bild: Alex Linch | shutterstock.com

Zurück zum Thema | Catcalling

Was bringt ein eigener Straftatbestand?

Catcalling ist für Betroffene unangenehm und wird als Belästigung wahrgenommen. Sollte es strafrechtlich verfolgt werden?

Mehr als nur ein dummer Spruch

Catcalling kann verschiedenste Formen annehmen: Vom Hinterherpfeifen bis zu sexistischen Sprüchen ist das Spektrum an unangenehmen öffentlichen Reaktionen, denen vor allem Frauen ausgesetzt sind, breit gefächert. Die Folgen für Betroffene sind oft drastisch: Sie fühlen sich eingeschüchtert, erleben teils gravierende psychologische Folgen. Das hat eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2021 ausführlich untersucht. An vielen öffentlichen Orten wie Parks, dem ÖPNV oder auch in der Uni können diese Vorfälle passieren. Das Problem dabei: In den meisten Fällen bleiben diese Äußerungen und Sprüche ohne Körperkontakt unter der Schwelle einer strafbaren Handlung, das hat auch der Bundesgerichtshof festgestellt. Catcalling wird deshalb nur selten straf- oder ordnungsrechtlich geahndet.

Besteht rechtlicher Handlungsbedarf beim Catcalling?

Viele Beobachterinnen und Beobachter sehen in der häufigen Straflosigkeit einen dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Die Forderung, Catcalling unter Strafe zu stellen, hat im Januar auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) aufgestellt. Laut Wahlmann sollte eine ungewollte, sexuell konnotierte Äußerung dann bestraft werden, wenn sie eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreitet.

Doch es gibt auch Kritik an diesen Vorschlägen. Zwar wird von vielen Menschen wahrgenommen, dass solche Äußerungen problematisch und gesellschaftlich sowie persönlich schädlich sein können. Jedoch wird betont, dass das Strafrecht als „schärfstes Schwert“ des Rechtsstaats gegen Privatpersonen nicht der richtige Weg sei, um das Problem anzugehen.

Der einzig gute Grund dafür, die Freiheit des Menschen durch strafrechtliche Verbote einzuschränken, ist, dass das erfasste Verhalten eben andere Menschen schädigt — und Strafe schützt eben gerade nicht vor negativen Gefühlen.

Dr. Alexandra Windsberger, Juristin, Universität Konstanz

Dr. Alexandra Windsberger, Juristin, Universität KonstanzFoto: Virginia Thom

Gibt es also eine Regelungslücke — und wie könnte sie sinnvoll durch Straf- oder Ordnungsrecht geschlossen werden? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Alea Rentmeister in dieser Folge „Zurück zum Thema“ mit der Juristin Alexandra Windsberger. Sie ist Senior Researcher an der Universität Konstanz.

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