Neuer Gesetzesentwurf im Kabinett
Fast jede achte in Deutschland lebende Person hat keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Bundesregierung will das Einbürgerungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachen. Dazu hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Gesetzesentwurf im Kabinett vorgestellt. Ihr Ziel ist es, „ein modernes Einwanderungsrecht zu schaffen“ und die Einbürgerung früher zu ermöglichen als bisher. Menschen aus dem Ausland müssen aktuell acht Jahre in Deutschland gelebt haben, einen Einbürgerungstest bestehen und ihre Sprachkenntnisse mündlich und schriftlich nachweisen. Außerdem müssen sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit derzeit noch aufgeben, denn eine Mehrstaatigkeit ist nur in einigen Ausnahmen möglich.
Eine schnellere Einbürgerung
Laut dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf sollen Menschen mit Aufenthaltsrecht künftig nach fünf Jahren eingebürgert werden oder sogar schon nach drei Jahren. Das soll bei guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder guter Leistung in Schule oder Beruf möglich werden. Auch eine Mehrstaatigkeit soll mit dem Gesetz ermöglicht und für Kinder erleichtert werden. Kinder, die in Deutschland geboren sind und ausländische Eltern haben, sollen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern mehr als fünf Jahre in Deutschland leben. Menschen, die vor 1974 als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig keinen schriftlichen Deutsch-Test sowie keinen Einbürgerungstest mehr machen müssen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Welche Änderungen wird es geben und wird die Einbürgerung dadurch wirklich leichter? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Marie Jainta in der aktuellen Folge von „Zurück zum Thema“ mit Hans Vorländer. Er ist Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration.