Mutter, Mutter, Kind?
Seit 2017 dürfen in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten: Die „Ehe für alle“ sollte eigentlich die rechtliche Gleichstellung zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren absichern. Bei der Anerkennung der Elternschaft gibt es aber immer noch Schwierigkeiten. Denn wenn zwei Frauen zusammen, zum Beispiel mithilfe einer Samenspende, ein Kind bekommen, steht trotzdem nur eine von ihnen automatisch als Mutter in der Geburtsurkunde. Die zweite Mutter muss das Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen, um ihr eigenes Kind zu adoptieren. Auch trans- und bisexuelle Paare oder Personen mit dem Geschlechtseintrag divers müssen bisher beweisen, dass sie als Mutter oder Vater ihres Kindes geeignet sind.
Elternschaft: Klagen für Gleichstellung
Das ist bei heterosexuellen Paaren anders. Der Mann, mit dem die leibliche Mutter verheiratet ist, wird auf der Geburtsurkunde automatisch zum Vater. Selbst, wenn er nicht das leibliche Elternteil ist. Nicht-heterosexuelle Paare sehen darin eine Ungleichbehandlung und entsprechend eine Diskriminierung. Deshalb setzt sich der Verein NoDoption gegen die Benachteiligung durch das Abstammungsrecht ein. Mehrere Paare haben bereits gegen diese Gesetzesregelung zur Elternschaft geklagt. Eins von ihnen hat diese Woche damit vorm Oberlandesgericht Celle Recht bekommen. Ob darauf tatsächlich eine Gesetzesänderung folgen wird, ist allerdings noch unklar.
Wir fragen uns deshalb heute: Wie gleichberechtigt sind verschiedene Eltern in Deutschland? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Marie Jainta mit Markus Ulrich. Er ist Pressesprecher und Leiter des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland. Außerdem spricht sie mit Jessica Gedamu, einer Klägerin von NoDoption, über die Auswirkungen der aktuellen Gesetzeslage auf Zwei-Mutter-Familien.