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Sind Abgeordnete allein ihrem Gewissen unterworfen?

Die Fraktionsdisziplin ist in der Geschäftsordnung des Bundestags und durch die Parteien geregelt. Was aber, wenn dadurch Abgeordnete zwischen ihrem Gewissen und ihrer politischen Karriere wählen müssen?

Fraktionsdisziplin – warum?

Abgeordnete in Deutschland sind bei Abstimmungen laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen unterworfen. In der Realität ist es so, dass sich die Fraktionen der Parteien bestimmte Regelungen auferlegen, um eine parlamentarische Willensbildung zu gewährleisten. Das heißt, dass die Mitglieder einer Fraktion gleich abstimmen. So kann man schon vorher wissen, ob eine Mehrheit zustande kommt oder nicht. Meistens müssen Abgeordnete, die anders abstimmen wollen, das vorher mitteilen. Die Fraktionsdisziplin hat aber noch einen weiteren Vorteil: Abgeordnete müssen sich nicht selbst mit jedem Thema auseinandersetzen, sondern können darauf vertrauen, dass die Fraktion im Sinne der Parteipolitik die beste Entscheidung trifft.

Und derjenige, der eben für einen Spezialbereich innerhalb der Gesundheitspolitik in der SPD zuständig ist, der ist da in der Tiefe drin, aber der weiß vielleicht über die Arbeitsmarktpolitik nicht so viel.

Sven Siefken, Politikwissenschaftler

Sven Siefken, Politikwissenschaftler

Was, wenn das Gewissen nicht mitspielt?

Alle Abgeordneten dürfen jederzeit abstimmen, wie sie es für richtig halten. Sie haben dabei keinerlei rechtliche Konsequenzen zu fürchten. Trotzdem hat sich in der Vergangenheit oft gezeigt, dass es harte Folgen haben kann, wenn jemand anders abstimmt, als es die Fraktion vorgiebt, – sowohl für die Person als auch für die Partei. Wer sich gegen die Fraktion stellt und dadurch eine wichtige Entscheidung verhindert, wird vielleicht zur nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt oder einem Ausschuss zugeteilt. Das schmälert den politischen Einfluss.

Wenn man in Grundfragen von der Linie der Partei, nicht der Fraktion, abweicht, dann muss man das in seinem Wahlkreis, in seinem Bundesland gut begründen können. Weil wir immer auch Rechenschaft vor den Wählerinnen und Wählern abzulegen haben.

Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender Die Linke

Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender Die Linke

Fraktionsdisziplin zur effektiven Entscheidungsfindung

Die Fraktionsdisziplin ist umstritten. Aber wie die meisten politischen Institutionen ist auch sie einfach ein Werkzeug. Sie dient dazu, den politischen Alltag zu vereinfachen und Entscheidungen möglich zu machen. Kritiker und Kritikerinnen sehen darin eine unzulässige Vereinfachung des Diskurses – andere Meinungen und Positionen kämen nicht zu Wort, obwohl sie die politische Arbeit bereichern könnten. Auf der Gegenseite wird argumentiert, dass wenn jeder zu Wort käme, das politische System zusammenbrechen würde. Es ist für alle – die Fraktionsvorsitzenden, die Abgeordneten, den Parlamentsvorsitz – ein Balanceakt zwischen Gewissensfreiheit und Funktionalität des politischen Systems.

Was ist Fraktionsdisziplin und sollten Abgeordnete nicht vielleicht frei abstimmen? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Maureen Welters mit dem Politikwissenschaftler Sven Siefken gesprochen. Dietmar Bartsch hat aus seinem Alltag als Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke berichtet.

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