Frontex: Grenzschutz im Auftrag der EU
Frontex ist die gemeinsame Grenzschutzagentur der EU mit Sitz in Warschau. Eines ihrer Hauptziele ist es, irreguläre Grenzübertritte an den Außengrenzen der EU zu verhindern. Sie soll die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre Grenzen zu kontrollieren und zu überwachen. NGOs werfen der Agentur immer wieder vor, die Grundrechte von Geflüchteten zu verletzen.
Klage wegen Pushbacks erst einmal gescheitert
Am Mittwoch hat zum ersten Mal das Gericht der Europäischen Union, das neben dem Europäischen Gerichtshof existiert, ein Urteil über sogenannte Pushbacks durch die EU-Grenzschutzbehörde Frontex gefällt: Eine syrische Familie, die 2016 über die Türkei nach Griechenland geflüchtet war und dort Asyl beantragt hatte, ist ohne ein Asylverfahren nach wenigen Tagen durch Frontex wieder in die Türkei abgeschoben worden. Die Familie hat deswegen vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt und Frontex einen Pushback vorgeworfen — und für die dadurch entstandenen materiellen und psychischen Schäden einen Schadensersatz von 100.000 Euro gefordert.
Das EU-Gericht hat die Klage nun jedoch abgewiesen, mit der Begründung, dass sich die möglicherweise entstandenen Schäden nicht „unmittelbar auf das Verhalten von Frontex zurückführen“ ließen. Die Familie hat nun noch die Möglichkeit, mit ihrer Klage vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Was bedeutet das Urteil des Gerichts der Europäischen Union? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Johannes Schmidt in dieser Folge von „Zurück zum Thema“ mit Bernd Kasparek. Er ist Kulturanthropologe und forscht am Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung der Humboldt-Universität Berlin. Die Anwältin Lisa-Marie Komp hat die syrische Familie vor dem EU-Gericht vertreten und berichtet von dem Prozess.