Zack: Kündigungsfrist verpasst
Jedes Jahr aufs Neue muss man sich spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit drei fette rote Kreuze in den Kalender machen, damit man auch wirklich den Handyvertrag kündigt – und er sich nicht wieder um ein ganzes Jahr verlängert. So zumindest war es bis Dezember 2021, seit dem gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Im Fokus der Novelle steht ziemlich deutlich der Verbraucherschutz.
Nun kann man Handy- oder Internetverträge nach Ablauf der Mindestdauer monatlich kündigen, Rufnummern leichter mitnehmen oder weniger zahlen, wenn das Internet schlecht ist. Seit knapp drei Monaten gilt das neue TKG jetzt. Und? In der Praxis läuft das Ganze natürlich nicht so reibungslos, wie vom Gesetzgeber gedacht. Anbieter versuchen die Kunden und Kundinnen mit teils fadenscheinigen Argumenten zu behalten: zum Beispiel, dass die neue Regelung nicht für Alt-Verträge gelten würde.
Kniffe gegen Tricks
Aber was mache ich dann? Wie reagiere ich souverän auf solche Tricksereien und muss ich bei einer verschleppten Kündigung weiter zahlen? Felix Flosbach von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützt Kunden und Kundinnen, wenn sie ihre Verträge kündigen wollen. Er kennt die Probleme und spricht mit detektor.fm-Moderatorin Marie Jainta über die Rechte von Verbrauchern und Verbraucherinnen. Außerdem erzählt er, wie oft es tatsächlich Probleme mit dem neuen TKG gibt und welche Neuregelungen nach drei Monaten besonders gut funktionieren.