Was ist „HessenData“?
Seit 2017 setzt die hessische Polizei die Software des US-Unternehmens Palantir unter dem Namen „HessenData“ ein. Das Computerprogramm wird vor allem für Ermittlungen im Terrorismusbereich, der organisierten Kriminalität oder der Kinderpornografie eingesetzt. Es kann große Datenmengen analysieren und Datenbanken der Polizeibehörden automatisiert auf Verknüpfungen durchsuchen. Das Analysetool soll helfen, geplante Straftaten aufzuklären oder sogar vorzubeugen. In Hessen gehen über das Programm jährlich rund 14 000 Abfragen der über 2 000 Polizistinnen und Polizisten ein, die mit dem System arbeiten.
Die Verwendung der Analysesoftware ist jedoch nicht unumstritten. Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Verbrechensbekämpfung mit dem Programm in die Grundrechte eingreift und auch Daten unbescholtener Menschen einbezieht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das Urteil in Karlsruhe mitinitiiert hat, sieht zudem die Gefahr, dass auch externe Daten einfließen, etwa aus sozialen Netzwerken.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet: Die Regelungen zum Einsatz des Programms in Hessen und auch Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Grundsätzlich rechtswidrig ist der Einsatz jedoch nicht. Laut Urteil ist eine verfassungsgemäße Ausgestaltung somit möglich. Hessen hat nun bis Ende September Zeit, die Vorschrift neu zu regeln. Bis dahin bleiben die Regelungen mit Einschränkungen bestehen. Auch auf andere Bundesländer hat das Urteil Auswirkungen. Nordrhein-Westfalen setzt die Software ebenfalls bereits ein, Bayern arbeitet zuzeit an der Einführung.
Annette Brückner ist Fachjournalistin für Polizei-Informationssysteme und hat an zahlreichen IT-Projekten von Polizeibehörden mitgearbeitet. Sie weiß, was „HessenData“ kann und woher es seine Daten nimmt. Außerdem spricht detektor.fm-Moderator Yannic Köhler mit Bijan Moini, Leiter des Legal Teams bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), darüber, wie das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts einzuschätzen ist.