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Foto: Thomas Kienzle | AFP
Bild: Thomas Kienzle | AFP

Zurück zum Thema | HessenData

Was darf die Polizei-Software?

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Verwendung von „HessenData“ durch die Polizei in Teilen rechtswidrig ist. Was kann das Softwareprogramm – und was bedeutet das neue Urteil?

„Zurück zum Thema“ bei Daily Drive

Was ist „HessenData“?

Seit 2017 setzt die hessische Polizei die Software des US-Unternehmens Palantir unter dem Namen „HessenData“ ein. Das Computerprogramm wird vor allem für Ermittlungen im Terrorismusbereich, der organisierten Kriminalität oder der Kinderpornografie eingesetzt. Es kann große Datenmengen analysieren und Datenbanken der Polizeibehörden automatisiert auf Verknüpfungen durchsuchen. Das Analysetool soll helfen, geplante Straftaten aufzuklären oder sogar vorzubeugen. In Hessen gehen über das Programm jährlich rund 14 000 Abfragen der über 2 000 Polizistinnen und Polizisten ein, die mit dem System arbeiten.

Die Verwendung der Analysesoftware ist jedoch nicht unumstritten. Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Verbrechensbekämpfung mit dem Programm in die Grundrechte eingreift und auch Daten unbescholtener Menschen einbezieht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das Urteil in Karlsruhe mitinitiiert hat, sieht zudem die Gefahr, dass auch externe Daten einfließen, etwa aus sozialen Netzwerken.

Wenn man sich vorstellt, dass in einer solchen Analyseschleife zig Verknüpfungen hergestellt werden, dann kann man sich auch ausmalen, dass dabei Fehl-Verknüpfungen stattfinden, die dann zu Fehlschlüssen bei der polizeilichen Arbeit Anlass geben. Und das ist hochgradig gefährlich für den Betroffenen.

Annette Brückner, Fachjournalistin für Polizei-Informationssysteme

Annette Brückner, Fachjournalistin für Polizei-InformationssystemeFoto: privat

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet: Die Regelungen zum Einsatz des Programms in Hessen und auch Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Grundsätzlich rechtswidrig ist der Einsatz jedoch nicht. Laut Urteil ist eine verfassungsgemäße Ausgestaltung somit möglich. Hessen hat nun bis Ende September Zeit, die Vorschrift neu zu regeln. Bis dahin bleiben die Regelungen mit Einschränkungen bestehen. Auch auf andere Bundesländer hat das Urteil Auswirkungen. Nordrhein-Westfalen setzt die Software ebenfalls bereits ein, Bayern arbeitet zuzeit an der Einführung.

Es liegt schon ein tiefer Eingriff in Grundrechte vor, wenn Datenbestände massenhaft zusammengeführt werden.

Bijan Moini, Leiter des Legal Teams bei der Gesellschaft für Freiheitrechte e.V.

Bijan Moini, Leiter des Legal Teams bei der Gesellschaft für Freiheitrechte e.V.Foto: Bernhard Leitner

Annette Brückner ist Fachjournalistin für Polizei-Informationssysteme und hat an zahlreichen IT-Projekten von Polizeibehörden mitgearbeitet. Sie weiß, was „HessenData“ kann und woher es seine Daten nimmt. Außerdem spricht detektor.fm-Moderator Yannic Köhler mit Bijan Moini, Leiter des Legal Teams bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), darüber, wie das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts einzuschätzen ist. 

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