Eine Rückkehrende des sogenannten Islamischen Staats (IS) mit deutschem Pass ist wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahre Haft verurteilt worden. Nach mehr als zwei Jahren der Prozessführung hat das Oberlandesgericht München das Urteil gegenüber der jungen IS-Unterstützerin gesprochen.
Die Rückkehr ausländischer IS-Angehöriger
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich der Terrormiliz angeschlossen haben, kehren seit dem Niedergang der Terrororganisation vermehrt in die Bundesrepublik Deutschland zurück. Dazu ermittelt der Generalbundesanwalt unter anderem gegen drei Dschihadistinnen, die die Terrormiliz unterstützt haben sollen. In Deutschland fokussiert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bei den Rückkehrenden aus dem Irak und Syrien besonders auf die Identifikation von mutmaßlichen IS-Angehörigen. Dazu sprechen sich nationale und internationale Sicherheitsbehörden ab.
Koordinierungsstellen für Rückkehrende
Der Berliner Senat hat ein Modellprojekt zur Rückkehrkoordination von IS-Angehörigen ins Leben gerufen, das vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert wird. Denn mittlerweile sind mehr als die Hälfte, 70 von 135, der ausgereisten Anhängerinnen und Anhänger des Islamischen Staates nach Berlin zurückgekehrt. Dabei ist es einerseits wesentlich und wichtig, Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuklären. Andererseits zielt das Berliner Modellprojekt auch auf deradikalisierende und präventive Maßnahmen im Bezug auf mögliche zukünftige Extremisten und Extremistinnen.
Über die Rückkehr ausländischer IS-Angehöriger spricht detektor.fm-Moderator Lars Feyen mit Samira Benz. Sie ist Rückkehrkoordinatorin des Berliner Senats und Islamwissenschaftlerin. Völkerrechtliche Rahmenbedingungen zu IS-Rückkehrenden erklärt Simon Schwesig, der am Handa Centre for the Study of Terrorism and Political Violence der Universität St. Andrews zum Thema IS-Rückkehrende promoviert.