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Sollen Kinderrechte ins Grundgesetz?

Kinderrechte sind nicht im Grundgesetz verankert. Im Koalitionsvertrag 2018 wurde beschlossen, sie nun zu übernehmen. Bisher sind die Vorschläge dazu alle abgelehnt worden. Was würde sich vor allem für Pflegekinder konkret ändern, wenn es dazu kommt?

Elternrecht

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2

Im Grundgesetz sind die Rechte von Eltern eindeutig geregelt, Kinderrechte jedoch nicht. Den Eltern steht es zu, über das Wohlbefinden der eigenen Kinder zu entscheiden. Wenn das gefährdet ist, hat der Staat die Möglichkeit, in diese Rechte einzugreifen und die Pflege der Kinder in die Hand des Jugendamtes zu geben. Kinder kommen dann zum Beispiel in die Obhut von Pflegeeltern, die damit beauftragt sind in Vertretung der leiblichen Eltern für das Kind zu sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zum Sorgerecht erklärt, dass sich Pflegeeltern nicht auf Artikel 6 des Grundgesetzes berufen können, was heißt, dass sie im Vergleich zu den leiblichen Eltern rechtlich schwächer gestellt sind. Daher kann es zum Beispiel vorkommen, dass leibliche Eltern sich ihr Kind zurückklagen können. Für das Pflegekind ist das oft eine schwierige Situation, weil es teilweise nach Jahren noch einmal aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wird.

Wenn sich bei einer Kindeswohlprüfung herausstellt, dass es für das Kind unterträglich wäre aus der Pflegefamilie herausgenommen und in seine Herkunftsfamilie zurückgegeben zu werden, dann muss das Kind in der Pflegefamilie belassen werden.

Friederike Wapler, Verfassungsrechtlerin an der Uni Mainz

Friederike Wapler, Verfassungsrechtlerin an der Uni Mainz

Kinderrechte im Gesetz

Im Grundgesetz gibt es keine eigenen Kinderrechte. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unter Vorbehalten ratifiziert. 18 Jahre später wurden die Vorbehalte dann zurückgenommen und im Koalitionsvertrag von 2018 wurde beschlossen, die Kinderrechte in das Grundgesetz zu übernehmen. Bisher sind die Vorschläge für ein solches Gesetz allerdings abgelehnt worden. Organisationen wie das deutsche Kinderhilfswerk setzen sich für Kinderrechte ein.

Wir denken, wenn es so einen Anker schon im Grundgesetz geben würde, im Wortlaut, dass sich das auch in den Köpfen der Menschen anders einprägen würde, dass es ein wichtiges Signal für unsere Gesellschaft wäre.

Linda Zaiane vom Deutschen Kinderhilfswerk

Linda Zaiane vom Deutschen KinderhilfswerkCindy u. Kay Fotografie

Vor allem sollen Kinder im Elternrecht nicht mehr als Erziehungssache der Eltern betrachtet werden, sondern als Personen. Kritiker und Kritikerinnen dieser Forderungen sehen keinen Bedarf von Kinderrechten, da sich zum Beispiel ein Beteiligungsrecht aus den allgemeinen Grundrechten ableite und in den Gerichten das Kindeswohl bevorzugt behandelt werde. Ein konkretes Kinderrecht würde demnach an der Situation nichts ändern und Eingriffe in Familien müssten immer als Einzelfälle behandelt werden.

Ob und wie Kinder juristisch berücksichtigt werden, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle mit Friederike Wapler von der Universität Mainz gesprochen. Linda Zaiane vom Deutschen Kinderhilfswerk erklärt, warum sie es für wichtig hält, Kinderrechte in das Grundgesetz zu übernehmen.

 

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