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Altkanzler Helmut Kohl.
Bild: Helmut Kohl | © Markus Wissmann | Shutterstock

Zurück zum Thema | Kohl-Akten

Bleiben die Kohl-Akten ein Geheimnis?

Die Akten aus Helmut Kohls Zeit als Kanzler liegen im Keller seiner Witwe und sind für Interessierte nicht einsehbar. Bleiben die Kohl-Akten für immer ein Geheimnis?

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Die Kohl-Akten liegen weiterhin im Keller

Nach Regierungsende müssen Bundesregierungen ihre Akten eigentlich an das Bundesarchiv zur Verwahrung übergeben. Das Bundesarchivgesetz schreibt vor, dass die Akten Eigentum des Bundes sind. Diese Regierungsakten müssen der Forschung, für Medienrecherchen und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Eigentlich.

In der 16-jährigen Regierungszeit von Kanzler Helmut Kohl hatten sich dabei mehr als 9.200 Akten angesammelt. Doch Altkanzler Kohl hatte seine während der Dienstzeit entstandenen Akten nicht an das Bundesarchiv, sondern an die private, CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung weitergegeben. Der Zugang bei der privatrechtlichen Stiftung ist jedoch nicht nach dem Bundesarchivgesetz geregelt. Einen Teil der Kohl-Akten verwahrt zudem weiterhin die Witwe des Altkanzlers, Maike Kohl-Richter, im hauseigenen Keller in Oggersheim.

Für mich hat das mit einem Rechtsstaat überhaupt nichts mehr zu tun. Das erinnert eher an eine Bananenrepublik.

Gaby Weber, freie Journalistin

Gaby Weber, freie Journalistin

Klage von Gaby Weber

Die Journalistin und Historikerin Gaby Weber klagt sich seit Jahren durch die verschiedenen Instanzen und versucht so Zugang zu den staatlichen Dokumenten zu bekommen. Bereits 2017 hatte Weber Strafanzeige gegen Maike Kohl-Richter gestellt, wegen Verdacht des Verwahrungsbruchs und anderer Delikte. Damit war sie jedoch vorerst gescheitert.

Auch nach inzwischen über 50 Jahren bleiben die Dokumente für die Öffentlichkeit verschlossen. Eine Klage von Weber, die auf eine Einsicht der Akten abzielt, ist nun öffentlich in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt worden. Der oberste Gerichtshof für öffentlich-rechtliche Streitfragen hat jedoch festgestellt: Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nur dann, wenn diese Akten auch bei einer Behörde einliegen. Die zuständigen Behörden sind nach geltender Rechtslage nicht verpflichtet, Akten aus Privatarchiven zurückzuholen und sie so zugängig zu machen. Die bei Kohl-Richter vermuteten Bestände können so weiterhin nicht von Forschenden, etwa aus Geschichtswissenschaften oder Journalismus, eingesehen werden.

Bleiben die Kohl-Akten also für immer ein Geheimnis? Und warum legt der deutsche Staat, auch im internationalen Vergleich, so wenig Wert auf einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit staatseigenen Dokumenten? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Lina Kordes mit der freien Journalistin Gaby Weber. Die Juristin Vivian Kube, selbst an der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligt, erklärt die rechtlichen Hintergründe und gibt einen Ausblick.

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