Steigende Mieten sind in vielen Städten ein Problem. Manche wollen deshalb ein Gesetz wieder ausgraben, das erst im November 2021 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist: das Vorkaufsrecht für Kommunen. Das Bundesbauministerium hat deshalb noch mal daran gearbeitet und einen neuen Gesetzesentwurf eingebracht.
Vorkaufsrecht soll Mieterinnen und Mieter stärken
Dieses Gesetz soll greifen, wenn eine Wohnung, in der vorher Menschen zur Miete gewohnt haben, zu einer Eigentumswohnung werden soll. Dann sollen entweder zunächst die aktuellen Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit bekommen, die Wohnung zu kaufen, oder die Kommune springt ein und kauft. Wenn ein Investor oder eine Investorin vermeiden will, dass die Wohnung von der Kommune gekauft wird, dann dürfen zum Beispiel in den nächsten 20 Jahren keine „Luxussanierungen“ durchgeführt werden.
Zurück in kommunale Hand
Neben dem Bundesbauministerium hatte die Partei Die Linke einen Entwurf eingebracht, die Vorkaufsrechte bundesweit zu stärken. Dieser ist allerdings im Bundestag gescheitert. Trotzdem gibt es Länder und Kommunen, in denen noch immer um das Vorkaufsrecht gerungen wird. So hat beispielsweise Berlin entschieden, das Vorkaufsrecht wieder einzuführen.
Ob mit dem Vorkaufsrecht für Kommunen explodierenden Mieten beizukommen ist, darüber spricht detektor.fm-Moderator Jonas Grethel mit Anne-Kathrin Krug. Sie ist Vorsitzende des Hermannshöfe e. V., einem Verein, der sich für die Stärkung der Vorkaufsrechte einsetzt. Außerdem erklärt Stefanie Frensch, Vorsitzende der Region Ost des Zentralen Immobilien Ausschusses, warum sie das Vorkaufsrecht für ein ungeeignetes Mittel hält.