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Kinderarbeit in Ägypten, Foto:  Mohamed el-Sahed / AFP
Bild: Mohamed el-Sahed | AFP

Zurück zum Thema | Lieferkettengesetz

Hauptsache billig?

Wenn ich in Deutschland im Supermarkt einkaufe, kann ich mir sicher sein, neben den eigentlichen Produkten auch einige Menschenrechtsverletzungen mit in meinem Einkaufskorb zu haben – metaphorisch gesprochen natürlich. Dies ist meist auf Verstöße bei der Produktion im Ausland zurückzuführen. Brauchen wir ein Lieferkettengesetz, das das verhindert?

Die Menschenrechte sind selbstverständlich?

Auf die Menschenrechtskonvention der Europäischen Union können sich in Deutschland wahrscheinlich fast alle einigen. Uns werden die zentralen Menschenrechte ja auch gesetzlich garantiert. In anderen Ländern, gerade im globalen Süden, sieht das anders aus. Das wird in einer globalisierten Wirtschaft auch von deutschen Unternehmen immer wieder ausgenutzt. So sind laut eines Berichts des belgischen International Peace Information Service von 2014 in den zehn Jahren zuvor gegen 23 von 30 deutschen DAX-Unternehmen Vorwürfe laut geworden, dass sie gegen die Menschenrechte verstoßen haben. Laut einer Studie der Universität Maastricht aus dem Jahr 2015 rangieren deutsche Unternehmen weltweit auf dem fünften Platz bei der Anzahl an Menschenrechtsverstößen.

Die Zahlen malen also ein eindeutiges Bild: Auch wenn wir in Deutschland viel Wert auf die Menschenrechte legen, tun wir das im Ausland offenbar nicht. Bisherige Versuche der Politik, das Thema anzugehen, haben sich wie z. B. der „nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrecht“ von 2016 als wenig konsequent erwiesen und deshalb das Problem nicht gelöst.

Wir haben im September die Initiative Lieferkettengesetz gegründet, weil wir eben sehen, dass Unternehmen freiwillig noch nicht genug tun.

Lia Polotzek, Bund für Umwelt und Naturschutz

Lia Polotzek, Bund für Umwelt und NaturschutzFoto: Simone M. Neumann

Lieferkettengesetz – was heißt das?

Ein sogenanntes Lieferkettengesetz soll jetzt die Lösung bringen, um Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Der Vorschlag stammt von der „Initiative Lieferkettengesetz“, in der sich diverse NGOs zusammengeschlossen haben. Auch in der Bundesregierung hat der Vorschlag mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) vor Kurzem Unterstützung gefunden.

Konkret würde ein solches Gesetz deutsche Unternehmen verpflichten, in ihrer gesamten Produktions- und Zulieferkette sicherzustellen, dass kein Verstoß gegen die UN-Menschenrechtskonvention begangen wird. Neu ist dabei, dass diese Regelung die gesamte Wertschöpfungskette einschließt und nicht nur die unternehmenseigenen Tochterfirmen und zentrale Vertragspartner. Sie soll außerdem ermöglichen, dass Behörden die Einhaltung kontrollieren und mit Bußgeldern sowie dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen sanktionieren können.

Am Ende des Tages wäre allen Unternehmen geholfen, wenn alle sich an die gleichen Regeln halten würden.

Casper Dohmen, freier Wirtschaftsjournalist

Casper Dohmen, freier Wirtschaftsjournalist

Schädlich für die Wirtschaft?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier äußert sich kritisch zu einem solchen Vorschlag und warnt vor überhasteten Maßnahmen, die der Wirtschaft schaden. Auch Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, zeigt sich in einem persönlichen Brief an Altmaier besorgt. Er hat sogar von einem „für die Wirtschaft derart schädlichen Gesetz“ gesprochen. 43 andere Unternehmen sehen das allerdings anders.

Brauchen wir also ein solches Lieferkettengesetz? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit Lia Polotzek vom Bund für Umwelt und Naturschutz und mit dem Wirtschaftsjournalisten Casper Dohmen.

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