Schutz von Mensch und Umwelt
Sklaverei, Kinderarbeit, Waldrodungen: Wer soll die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung tragen? Um diese Frage geht es bei der Diskussion um das Lieferkettengesetz, das die Bundesregierung nach langen Verhandlungen nun auf den Weg bringen will. Mit einem solchen Gesetz sollen deutsche Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sich ihre internationalen Zulieferbetriebe nicht bestimmte Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Laut einer Umfrage von infratest dimap sprechen sich 75 Prozent der Deutschen für ein solches Lieferkettengesetz aus.
Anfang März haben Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zusammen einen Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt. Doch der Kompromiss stößt auf Kritik.
Nicht irgendein Lieferkettengesetz
NGOs wie Greenpeace bezeichnen den Gesetzesentwurf als „Schwindel“. Der Hauptkritikpunkt lautet, das Lieferkettengesetz sei so, wie es jetzt ausgehandelt wurde, zu wirtschaftsfreundlich. Die Kritikerinnen und Kritiker fordern, dass die Verantwortung der Unternehmen bis zu den Plantagen, Minen und Feldern reichen müsse, also nicht nur bis zu den unmittelbaren Zulieferern. Außerdem bemängeln sie, dass bis 2024 nur Betriebe mit mindestens 3 000 Mitarbeitenden unter das Gesetz fallen.
Entwicklungsminister Gerd Müller verteidigt den Entwurf: In keinem anderen europäischen Land gebe es ein Lieferkettengesetz mit so hohen Standards. Ist der Gesetzesentwurf also wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung?
Das fragt detektor.fm-Moderator Yannic Köhler Eva-Maria Reinwald, sie ist Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte beim Südwind-Institut und sitzt im Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz. Anosha Wahidi ist Referatsleiterin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und hat beim Gesetzesentwurf mitverhandelt.