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Zurück zum Thema | Lobbyregistergesetz

Was muss sich ändern?

Lobbyismus kann positive Auswirkungen auf die demokratische Qualität eines Staates haben. Missbrauchen jedoch beteiligte Personen ihre Vertrauensstellung, spricht man von Korruption. Was muss sich am Lobbyregistergesetz ändern, damit Lobbyismus und Korruption zwei sich ausschließende Tätigkeiten werden?

„Zurück zum Thema“ bei Daily Drive

Lobbyismus heute

Mit dem Begriff Lobbyismus ist die Vertretung von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen gegenüber der Politik gemeint. Genauer gesagt vertreten Lobbyistinnen und Lobbyisten die Interessen der Kirche, von Unternehmen und zivilgesellschaftlicher Organisationen gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung. Das ist als solches ein legitimer Bestandteil von Demokratie.

Lobbyismus kann sich bei Einhaltung von Verhaltensregeln und durch genügend Transparenz positiv auf demokratische Prozesse auswirken.

Jedoch ist der Begriff in Deutschland durch Lobbyismus-Affären in Verruf geraten. Bei den Affären stehen meist Politikerinnen und Politiker im Mittelpunkt, die von Unternehmen mit Geld oder geldwertigen Mitteln bestochen worden sind, um im Sinne der Geldgebenden zu handeln. In solchen Fällen wird aus Lobbyismus eine Form von Korruption. Damit die Begriffe Lobbyismus und Korruption sich wieder voneinander entfernen, hat der Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung an diesem Dienstag über Änderungen des sogenannten Lobbyregistergesetzes diskutiert. 

Lobbyregistergesetz

Im Lobbyregistergesetz wird geregelt, dass sich Interessenvertretende in eine öffentlich einsehbare Datenbank eintragen müssen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Vertretende der Kirche und von Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberorganisationen. Außerdem sollen sich alle Lobbyistinnen und Lobbyisten an den Verhaltenskodex halten, den das Lobbyregistergesetz festlegt. Änderungen an dem bestehenden Gesetz sollen die Transparenz bei  Lobbyarbeit verstärken. Gerade bei der Gestaltung von Gesetzen bietet sich die Möglichkeit an, offenzulegen, wer an welchen Gesetzesentwürfen mitgearbeitet hat.

Wir wissen jetzt zumindest etwas über die Anzahl der Interessenvertreter und für welche allgemeinen Politikbereiche sie sich allgemein einsetzen. Das ist natürlich besser als vorher. Aber wir wollen ja eigentlich wissen, was der Umfang der Lobbyarbeit ist.

Norman Loeckel, Leiter Arbeitsgruppe Transparente Verwaltung der Organisation Transparency International

Norman Loeckel, Leiter Arbeitsgruppe Transparente Verwaltung der Organisation Transparency InternationalFoto: privat

Ein Beispiel für transparentere Gesetzgebungsverfahren ist das Bundesland Thüringen mit der sogenannten Beteilligtentransparenzdokumentation. Dieses Dokumentationsverfahren wird auch „legislativer Fußabdruck“ genannt und verpflichtet den Thüringer Landtag, eine öffentliche Liste zu pflegen, in die sich alle Personen und Institutionen eintragen müssen, die sich zu einem bestimmten Gesetzgebungsverfahren geäußert haben. Nicht-Regierungsorganisationen fordern unterdessen einen weiteren Ausbau von Transparenz auf Bundes- und Länderebene, beispielsweise durch Transparenz-Beauftragte in der Parlamentsverwaltung.

Wie muss sich das Lobbyregistergesetz ändern? Das fragt detektor.fm-Moderator Yannic Köhler den Sachverständigen der Organsiation Transparency Deutschland Norman Loeckel in der heutigen Folge von „Zurück zum Thema“.

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