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Foto: ALEXANDER NEMENOV / AFP
Bild: Alexander Nemenov | AFP

Zurück zum Thema | Make Russia Pay

Soll russisches Vermögen an die Ukraine gehen?

Die EU hat 210 Milliarden Dollar der russischen Zentralbank eingefroren. Unter dem Slogan „Make Russia Pay“ mehren sich die Forderungen, dieses Geld der Ukraine zu geben. Ist das völkerrechtlich so einfach möglich?

Eingefrorenes russisches Vermögen von 300 Milliarden US-Dollar

Als Russland 2022 seinen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hat, haben die EU, die USA, Japan und Kanada 300 Milliarden US-Dollar, die die russische Zentralbank auf Auslandskonten hatte, eingefroren. 210 Milliarden davon befinden sich in der EU, der Großteil in Belgien bei dem Finanzdienstleistungsunternehmen Euroclear. Zumindest die Zinseinnahmen aus den 210 Milliarden Dollar in der EU sollen in die Ukraine fließen, darauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten kürzlich geeinigt. Doch es mehren sich die Forderungen, das gesamte eingefrorene russische Vermögen an die Ukraine zu überweisen. Das Land braucht dringend Geld für die Landesverteidigung und für den Wiederaufbau. Die Weltbank rechnet damit, dass sich die Kosten für den Wiederaufbau auf mindestens 380 Milliarden Euro belaufen.

Hier geht es um Reparationen, nicht um Vergeltung und nicht um Strafe.

Patrick Heinemann, Jurist

Make Russia Pay — Russisches Geld für den Wiederaufbau in der Ukraine?

Unter dem Slogan „Make Russia Pay“ fordern unterschiedliche Stimmen, das russische Vermögen zu konfiszieren und es der Ukraine zu geben. Diesen Vorschlag hatte etwa Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen) in einem Interview mit der FAZ gemacht, auch der britische Außenminister David Cameron hat sich dafür ausgesprochen. Die Bundesregierung hält sich in Sachen „Make Russia Pay“ bedeckt. Denn ein solches Vorgehen könnte sich negativ auf den Finanzstandort Europa auswirken: Nämlich, wenn andere Staaten aufgrund der Unsicherheit in der EU ihr Zentralbankvermögen aus dem Euro-Raum abziehen. Aus völkerrechtlicher Perspektive ist umstritten, ob ein solcher Zugriff auf das russische Staatsvermögen tatsächlich ohne Probleme möglich wäre. Jurist Patrick Heinemann betont jedoch, dass das gehen würde. Warum und welche Hürden es dabei dennoch gibt, darüber spricht er in dieser Folge von „Zurück zum Thema“ mit detektor.fm-Moderator Lars Feyen.

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