Nachtragshaushalt ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe hat am Mittwoch, den 15. November entschieden: Der zweite Nachtragshaushalt 2021, den die Ampel-Koalition im Januar 2022 beschlossen hat, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Ampel-Koalition hatte 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet. Dieses Geld war ursprünglich für die Bekämpfung der Corona-Pandemie bestimmt: Die Bundesregierung (damals noch bestehend aus SPD und Union) hatte den Haushalt 2021 um 60 Milliarden Euro aufgestockt — das Geld wurde am Ende aber doch nicht gebraucht, um die Pandemie zu bewältigen. Die Ampel-Koalition hat dann entschieden, dieses Geld stattdessen für den Klima- und Transformationsfonds zu nutzen.
Der Ampel fehlen 60 Milliarden Euro
Die Union hat gegen dieses Haushaltsmanöver der Ampel vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt — und nun Recht bekommen. Die Entscheidung des Gerichts reißt ein Loch von 60 Milliarden Euro in die Finanzierungspläne der Ampel. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Urteil genau beachten zu wollen. Mit Ausnahme einiger, bereits laufender Projekte hat die Bundesregierung nach dem Urteil erst einmal eine Ausgabesperre für den Klima- und Transformationsfonds verhängt. Trotzdem sollen alle bereits zugesagten Zahlungen aus dem Fonds auch geleistet werden. Noch ist unklar, wo das Geld für den Klimaschutz herkommen soll.
Aus welchen Gründen der zweite Nachtragshaushalt 2021 vom Bundesverfassungsgericht nicht gebilligt wurde, fragt detektor.fm-Moderator Stephan Ziegert den Juristen Hans-Günter Henneke in der neuen Folge „Zurück zum Thema„. Er ist Mitglied des deutschen Stablitätsrates, einem unabhängigen Gremium, das den Haushalt von Bund und Ländern überwacht und hat die Urteilsverkündung vor Ort in Karlsruhe verfolgt.