Russland verlässt den Europarat, dieses Mal endgültig. Die restlichen Mitglieder hatten Russland einen Tag nach dem Angriff auf die Ukraine am 25. Februar zunächst suspendiert. Mittlerweile ist Russland eigenständig ausgetreten, nachdem das Ministerkommitee in Absprache mit der Parlamentarischen Versammlung für einen permanenten Ausschluss gestimmt hatte. Der Westen wertet den Ausschluss weitestgehend als positives Signal: Wer die europäischen Werte nicht teilt, ist nicht Teil dieser Gemeinschaft. Allerdings bringt der Austritt aus dem Europarat auch mehrere Probleme mit sich.
Abschied von der Europäischen Menschenrechtskonvention
Alle Europarat-Mitgliedsstaaten erkennen die Europäische Menschenrechtskonvention an. Darin wird unter anderem geregelt, dass die Staaten die Menschenrechte anerkennen, Sklaverei verbieten, nicht foltern und einen fairen Prozess garantieren. Nun lässt sich darüber streiten, ob Russland die Konvention zu Mitgliedszeiten ausreichend beachtet hat. Mit dem Austritt aber muss sich Russland gar nicht mehr an die Europäische Menschenrechtskonvention halten. Das könnte zur Folge haben, dass zum Beispiel die Todesstrafe wieder eingeführt wird. Das wäre ein fatales Signal im autokratischen Russland.
Die russische Bevölkerung trifft der Austritt hart. Für sie ist dadurch auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte versperrt. Den hatten Russen und Russinnen immer wieder angerufen, wenn sie der Ansicht waren, dass ihre Rechte im eigenen Land missachtet wurden. Was also bedeutet der Austritt Russlands aus dem Europarat für die Russen und Russinnen – und für den Westen? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Marie Jainta mit dem Völkerrechtler Hermann-Josef Blanke von der Uni Erfurt.