Wahl der neuen Schöffinnen und Schöffen
In Deutschlang gibt es rund 60 000 Schöffinnen und Schöffen. Schöffen sind in Deutschland und Österreich ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Diese werden alle fünf Jahre von ihrer Gemeinde gewählt. Sie sollen die Rechtsprechung in Deutschland lebensnah machen und wirken als Laienrichter und -richterinnen. Eine juristische Ausbildung braucht es nicht. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Rechtsprechung einbringen. Aktuell laufen die Wahlen wieder, teils sind sie schon abgeschlossen. In mehreren Großstädten gab es bei der Schöffenwahl 2018 Probleme, ausreichend Laienrichterinnen und -richter zu finden. Auch mangelt es an jungen Menschen, die das Amt wahrnehmen wollen.
Was machen Schöffinnen und Schöffen?
Schöffinnen und Schöffen werden maximal zu 12 Fällen im Jahr hinzugezogen. Das heißt aber nicht, dass sie insgesamt nur zwölfmal pro Jahr ins Gericht müssen: Es gibt schließlich zahlreiche Verhandlungen, bei denen Folgetermine einberufen werden. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden vereidigt und müssen sich bei ihren Entscheidungen am Grundgesetz orientieren. Meist kommen auf eine Richterin oder einen Richter zwei ehrenamtliche Schöffinnen oder Schöffen. Ihre Stimme wiegt genauso viel wie die des Richters oder der Richterin. Das Schöffenamt ist also ein zentraler Bestandteil des demokratischen Rechtsstaats und geht damit auch mit viel Verantwortung einher.
Wofür brauchen wir Schöffen? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Gottfried Haufe mit Hasso Lieber. Er ist Richter und geschäftsführender Gesellschafter von PariJus, einer Datenbank zur Unterstützung von Schöffinnen und Schöffen. detektor.fm-Kollege Claudius Nießen ist als Schöffe tätig und erzählt in der Folge von seinen persönlichen Erfahrungen als ehrenamtlicher Richter.