Was sind Sozialwahlen?
Die nächste Sozialwahl findet von April bis Ende Mai 2023 statt. Mehr als 52 Millionen Menschen sind bei den Wahlen dazu aufgerufen, die Selbstverwaltung der Renten- und Krankenkassen zu wählen. Damit ist die Sozialwahl nach der Europa- und Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Wählen dürfen grundsätzlich alle Sozialversicherten ab 16 Jahren (ausgenommen Familienversicherte) sowie Rentnerinnen und Rentner. Trotzdem weiß kaum jemand, worum es bei den Sozialwahlen geht. Bei den letzten Wahlen 2017 nutzen nur 30 Prozent aller Stimmberechtigten ihre Stimme.
Stimmabgabe für die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen
Sozialversicherungen verwalten sich selbst und sind finanziell sowie organisatorisch unabhängig vom Staat. Das wichtigste Gremium der Sozialversicherungen sind dabei die Selbstverwaltungen: Sie beschließen beispielsweise den Haushalt der jeweiligen Versicherung und entscheiden über die Verwendung von Beitragsgeldern. Dabei geht es jährlich insgesamt um etwa 400 Milliarden Euro.
Alle sechs Jahre wählen die Wahlberechtigten bei den Sozialwahlen die Vertreterinnen und Vertreter dieser Selbstverwaltungen. Anders als bei politischen Wahlen stellen sich bei der Wahl zur Besetzung der Selbstverwaltungen keine Parteien, sondern Vereinigungen zur Interessenvertretung auf. Statt Einzelkandidatinnen und -kandidaten werden Wahllisten gewählt. Da es keinen Wahlkampf gibt, müssen sich die Wahlberechtigten allerdings vorher selbst informieren, wofür welche Liste steht.
Bisher fanden die Sozialwahlen ausschließlich als Briefwahlen statt. 2023 soll es bei den Krankenkassen erstmals auch möglich sein, seine Stimme online abzugeben.
detektor.fm-Moderation Marie Jainta spricht mit Stefan Braatz von der Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung darüber, was Sozialwahlen eigentlich sind und wer dort gewählt wird. Wie die Wahlen bekannter werden und weshalb sie wichtig sind, erklärt Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter der Sozialwahlen.