Trump im Gefängnis?
Eine Verurteilung von Donald Trump wegen der unbefugten Einlagerung streng geheimer Dokumente wird immer wahrscheinlicher. Politisch scheint ihm das aber dem Weg zur Präsidentschafts-Nominierung für die Republikanische Partei nicht zu schaden. Und es wäre auch nicht das erste Mal, dass ein Präsidentschaftswahlkampf aus dem Gefängnis geführt wird.
Schon zwei Mal wurde in den USA ein Wahlkampf hinter Gittern geführt. Der Sozialist Eugene V. Debs hatte 1920 aus dem Gefängnis kandidiert, ebenso der mehrfache Kandidat Lyndon LaRouche im Jahr 1992. Beide ohne Erfolg. Der Unterschied zu Donald Trump ist allerdings: LaRouche und Debs sind Kandidaten am Rande des politischen Spektrums mit wenig Unterstützung gewesen. Dass das bei Donald Trump anders ist, zeigen aktuelle Umfragen vor den parteiinternen Vorwahlen: 80 Prozent der republikanischen Wählerinnen und Wähler sind der Meinung, dass Trump wiedergewählt werden sollte, auch im Falle seiner Verurteilung.
Sollte seine Kandidatur um den Wiedereinzug ins Weiße Haus dann wirklich erfolgreich sein, stehen weitere Unklarheiten bevor. Würde Trump dann direkt aus dem Gefängnis zur Amtseinführung vor dem Kapitol gebracht werden?
Premiere folgt auf Premiere
Mit einer Anklage im Staat New York ist Donald Trump seit April auch der erste ehemalige Präsident, der jemals strafrechtlich verfolgt worden ist. In der Anklage geht es um den Vorwurf einer Schweigegeldzahlung an eine ehemalige Pornodarstellerin. Das aktuelle Verfahren in Miami ist für Trump noch einmal problematischer. Hierbei handelt es sich um eine Anklage durch die Bundesstaatsanwaltschaft.
Es geht darum, dass Trump vertrauliche Staatsdokumente behalten und die Justiz behindert haben soll. Insgesamt geht es um 37 Anklagepunkte, die im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von geheimen Akten stehen. Die Akten, die laut Anklageschrift unter anderem Szenarien zum militärischen Angriff auf ein fremdes Land und Informationen zum US-Nuklearprogramm enthalten sollen, sollen von Trump in einem Festsaal und einem ungenutzten Badezimmer seines Privatclubs Mar-A-Lago eingelagert worden sein.
Auch diese Anklage ist wieder eine Premiere: Denn es ist das erste Mal, dass ein Ex-Präsident auf Bundesebene angeklagt wird. Solche Anklagen werden gewöhnlich mit härteren Strafen geahndet, weil es dabei um nationale Interessen geht, die Höchststrafen der Anklage können zwischen fünf und 20 Jahren betragen. Selbst auf republikanischer Seite sieht man die Anklage als potenziell „vernichtend“ für Trump.
Was kann den Ex-Präsidenten auf seinem Weg zur Wiederwahl noch aufhalten? Und wie müssten sich die Demokraten gegen ihn aufstellen? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Marie Jainta in dieser Folge von Zurück zum Thema mit Oliver Lembcke, er ist Professor für Politikwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum.