Seehofer verbietet „Combat 18“
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums hat eine lang erwartete Entscheidung getwittert: Horst Seehofer verbietet die rechtsextreme Gruppe „Combat 18“. Die Organisation bezeichnet sich selbst als „bewaffneten Arm“ des rechten Neonazinetzwerks „Blood & Honour“. Combat steht für den Kampf, die Zahl 18 für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets: A und H, ein Code für Adolf Hitler. Die rund 50 Mitglieder bereiten sich auf einen „Rassenkampf“ vor. Nun muss sich die Gruppe auflösen: In der Verfügung des Innenministers heißt es, „Combat 18“ richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und sei mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt.
Warum jetzt?
Die Entscheidung selbst ist nicht überraschend, der Zeitpunkt schon. Denn viele Politiker fordern schon lange ein Verbot der Organisation. Vor allem nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Frühjahr 2019: Der mutmaßliche Täter Stephan E. soll Kontakt zu „Combat 18“ gehabt haben. Trotzdem hatte sich das Innenministerium letzen Sommer noch zurückhaltend geäußert, weil ein solches Verbot einer sorgfältigen Prüfung bedürfe.
Warum ist es so schwierig, rechtsextreme Organisationen zu verbieten? Nach den juristischen Fallstricken fragen wir den Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, er hat die Nebenklage im NSU-Prozess vertreten. Und der Extremismusforscher Hendrik Puls von der Universität Bochum erklärt, warum sich die Politik beim Verbot rechtsextremer Gruppen schwertut.