„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes.
Artikel 3: „Rasse“ raus aus dem Grundgesetz?
Mit der Ideologie der Rassenlehre wurde die Ausbeutung und Versklavung nicht-weißer Menschen in Kolonialzeiten gerechtfertigt. Heute wird der Begriff „Rasse“ fast ausschließlich im Sinne eines sozialen Konstrukts verwendet. Ein Konstrukt, von dem sich allerdings Menschen abgewertet und diskriminiert fühlen. Ist es also problematisch, dass ein Gesetz gegen rassistische Diskriminierung selbst den Begriff der „Rasse“ beinhaltet?
Die Debatte zur Abschaffung des Begriffs aus Artikel 3 des Grundgesetzes ist schon seit Jahren ein Thema: 2010 hat sich das Deutsche Institut für Menschenrechte für die Streichung eingesetzt. Es heißt, man könne Rassismus nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff beibehalten würde.
Rassismus: Ein strukturelles Problem
Doch es gibt auch Stimmen, die den Begriff für notwendig halten. Emilia Roig zum Beispiel. Für sie ist klar, dass mit „Rasse“ ein soziales Konstrukt gemeint ist, ohne dessen Benennung keine rechtliche Analyse erfolgen kann. Das Streichen des Begriffs könne zur Folge haben, dass Rassismus nicht mehr als strukturelles, sondern als individuelles Problem betrachtet würde.
Was eine Änderung von Artikel 3 bewirken kann, darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Tina Küchenmeister mit Serpil Midyatli. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der SPD. Hendrik Cremer, Mitglied des deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärt, welche juristischen Änderungen eine andere Formulierung mit sich bringen würde. Emilia Roig erzählt, warum sie den Begriff für wichtig im Kampf gegen Rassismus hält. Sie ist Gründerin und Direktorin des Center for Intersectional Justice (CIJ) in Berlin