Fehlerhafte Statistik nach Gesetzesänderung
Stets aktuell, standardisiert, stabil und sicher soll das Nationale Waffenregister (NWR) laut der Website des Bundesinnenministeriums sein. Seit September 2020 erfasst es nicht nur, wer in Deutschland welche Schusswaffen besitzt, sondern bildet den gesamten „Lebenszyklus einer Waffe“ ab. So war zumindest der Plan des Bundesinnenministeriums, das die dafür notwendige Waffenrechtsänderung auf den Weg gebracht hat. Stattdessen ist das Waffenregister teilweise unbrauchbar geworden, wie die Antwort der sächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) zeigt.
Köditz hatte gefragt, wie viele und welche Schusswaffen in den sächsischen Landkreisen und Städten registriert sind. Innenminister Roland Wöller (CDU) antwortete Anfang Februar, dass das Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde den Ländern und Kommunen derzeit verschiedene statistische Daten aus dem NWR nicht zur Verfügung stellen könne. Die Neuregelung der Waffengesetze habe zu „Inkonsistenzen“ geführt, die nun von einer Arbeitsgruppe überprüft würden. Als stets aktuell, standardisiert und stabil präsentiert sich das Waffenregister im Moment also nicht.
Forderungen nach einem einfacheren Waffenrecht
Insgesamt scheinen die regelmäßigen Änderungen im Waffenrecht mehr Fragen aufzuwerfen, als Probleme zu lösen. Das liegt laut Journalist und Waffenexperte Lars Winkelsdorf unter anderem daran, dass gar nicht klar sei, was die Politik mit den Änderungen konkret erreichen wolle. Manche Maßnahmen hätten eher Symbolcharakter, sagt Schützenmeister David Matthes.
Ähnlich formuliert es auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle. Es sei eben einfacher, ein Gesetz zu ändern, statt Geld in die Hand zu nehmen und in Personal zu investieren, das die bestehenden Gesetze umsetzen könne. So bleiben die Waffenbehörden überfordert.
Auch weil das Waffenrecht zu kompliziert ist. Das sagen nicht nur Waffenlobbyisten wie Joachim Streitberger, sondern auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Irene Mihalic. Die ausgebildete Polizistin und studierte Kriminologin spricht sich generell dagegen aus, dass „gefährliche Schusswaffen“ in Privathaushalten gelagert werden dürfen. Das würde die Regulierung stark vereinfachen. Streitberger sieht das anders, betont aber auch, dass er nicht pauschal gegen strenge Regeln sei. Er wünsche sich Klarheit und weniger Bürokratie.
Wie könnte eine langfristige politische Strategie im Umgang mit privaten Schusswaffen aussehen? Darüber haben wir mit verschiedenen Expertinnen und Experten im vierten Teil unserer Reihe zum Waffenbesitz gesprochen.