Kein deutscher Pass? Kein Wahlschein!
Das aktuelle Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland bestimmt: Nur deutsche Staatsbürger dürfen bei Landtags- und Bundestagswahlen ihre Stimme abgeben oder sich selbst zur Wahl stellen. In Artikel 20 des Grundgesetzes steht, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht – und 1989 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass mit „Volk“ nur Menschen mit deutschem Pass gemeint sind. In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen, die diesen nicht besitzen. Bürgerinnen und Bürger der EU dürfen seit 1992 auf kommunaler Ebene wählen. Es bleiben 4,5 Millionen, die nicht wählen dürfen. Der Gedanke dahinter: Wählen dürfen nur diejenigen, die einen deutschen Pass haben – Ausländerinnen und Ausländer könnten die Staatsbürgerschaft annehmen oder sich anderweitig politisch beteiligen.
Mehr Stimmen, mehr Demokratie?
Dass so wenige Menschen zur Wahl gehen, wird parteiübergreifend bemängelt. Sollte das Wahlrecht also unabhängig von der Staatsbürgerschaft gelten?
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es auch anders geht. In 15 EU-Ländern, zum Beispiel Spanien, Dänemark und den Niederlanden, dürfen Menschen aus Nicht-EU-Staaten auf kommunaler Ebene wählen. In Neuseeland dürfen Nicht-Staatsbürger sogar bei nationalen Parlamentswahlen abstimmen.
detektor.fm-Moderator Johannes Schmidt befragt Clemens Hauser von der Initiative „Wir Wählen“ dazu, welche Vorteile ein Wahlrecht für alle hätte. Petra Guttenberger von der CSU ist dagegen, das Wahlrecht zu reformieren – und schildert ihre Sicht auf das Thema.