Johnson legt Parlament lahm
Der britische Premierminister Boris Johnson hat angekündigt, dem Parlament per Prorogation eine Zwangspause bis zum 14. Oktober aufzuerlegen. Erst dann soll das britische Unterhaus wieder die Parlamentsarbeit aufnehmen. Die üblicherweise von Mitte September bis Anfang Oktober dauernde Sitzungspause soll in diesem Jahr etwa zwei Wochen länger gehen. Die Queen hat diesen Schritt als britisches Staatsoberhaupt bereits abgesegnet.
Damit würden die Abgeordneten erst zwei Wochen vor dem Termin für den EU-Austritt wieder zusammentreten, der für den 31. Oktober angesetzt ist. Viele befürchten nun, Boris Johnson wolle durch die Prorogation einen No-Deal-Brexit erzwingen. Denn die Zeit nach der Zwangspause werde wahrscheinlich nicht mehr ausreichen, bis zum Austrittstermin einen „harten“ Brexit per Gesetz abzuwenden.
Man muss unterscheiden zwischen dem, was rechtlich möglich ist und was politisch erlaubt bzw. durchsetzbar ist. Man kann schon sagen, dass sich Boris Johnson noch im Rahmen des rechtlich Möglichen bewegt. Allerdings kann man im britischen Verfassungswesen vieles rechtlich machen, was politisch völlig inakzeptabel ist. – Gerhard Dannemann, Professor für englisches Recht an der HU Berlin
Letzte Chance: EU-Gipfel?
Der Premierminister selbst weist diesen Vorwurf von sich. Er wolle die Parlamentarier mit seinem Vorstoß nicht übergehen. Sie hätten auch nach der Sitzungsunterbrechung noch ausreichend Zeit, um sich mit den legislativen Plänen für den Brexit auseinanderzusetzen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Johnson wird am 17. und 18. Oktober an einem EU-Gipfel teilnehmen, um nochmals mit der Europäischen Union über den Brexit-Deal zu verhandeln. Sollten diese Verhandlungen erfolglos bleiben, will der britische Regierungschef auch ohne ein Abkommen aus der EU aussteigen.
Über das umstrittene Vorgehen des britischen Premierministers hat detektor.fm-Moderator Philipp Weimar mit Gerhard Dannemann vom Großbritannien-Zentrum der Humboldt-Universität zu Berlin gesprochen.
Redaktion: Luisa Bebenroth und Oliver Haupt