Sachsen-Anhalt will sein Polizeigesetz ändern. Soweit nichts ungewöhnliches. Mit dieser Änderung soll es der Polizei aber möglich werden, zwangsweise Aids-Tests durchzuführen. In dem entsprechenden Entwurf heißt es auf Seite 15:
Eine Person kann körperlich untersucht werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihr eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist, insbesondere weil es zu einer Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger (…) gekommen sein kann,(…) .
Und dagegen regt sich nun Protest. Warum das Land diesen Schritt dennoch für sinnvoll hält, das wollten wir nachfragen. Ein Interview wollte man uns nicht geben. Stattdessen hat man uns Texte geschickt. Durchgearbeitet hat das Marcus Engert – und er erklärt im Gespräch mit Gregor Schenk, was Sachsen-Anhalt plant.
Wenig hilfreich – Aidshilfe hält Zwangstest für nutzlos
Das sei ein absolut unnötiger Schritt, kritisiert die Deutsche Aidshilfe. Was man dort stattdessen vorschlägt, welche Gefährdung für Einsatzkräfte wirklich vorliegt und welche Argumente gegen einen Zwangstest sprechen, erläutert die Geschäftsführerin der Deutschen Aidshilfe, Silke Klumb, im Interview.