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Änderung im Insolvenzrecht: Werden Banken vor der Pleite bewahrt?

Um die Banken in der Finanzkrise besser zu schützen, änderte die Bundesregierung 2008 das damals geltende Insolvenzrecht. Nun wird die Ausnahme zur Regel.

Eigentlich müssen Unternehmen und Banken bei einer bilanziellen Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen. Doch um die Finanzkrise besser abfedern zu können, hatte die Bundesregierung das bestehende Insolvenzgesetz 2008 abgeändert.

Von da an galt: eine Überschuldung ist kein zwingender Grund mehr für einen Insolvenzantrag.

Bilanzielle Überschuldung am Beispiel

Ein Unternehmen arbeitet gesund. Es hat einen Kredit aufgenommen. Und es hat einige Staatsanleihen. Sind diese plötzlich nichts mehr wert, steht dem Kredit nicht mehr genügend Sicherheit gegenüber. Das Unternehmen – obwohl wirtschaftlich gesund – wäre bilanziell überschuldet.

Fachanwalt für Insolvenzrecht, begrüßt die Fortführung der Regelung.
Friedemann Schade

Nicht jedes Unternehmen, dass vorübergehend bilanziell überschuldet ist, weil zum Beispiel Beteiligungen oder Vermögenswerte abgewertet wurden, ist zur Pleite verdammt.

Diese Übergangsregelung sollte eigentlich 2014 auslaufen und der alte Überschuldungsbegriff wieder eingeführt werden. Doch nun gab die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger bekannt, dass alles beim Alten bleibt.

Das heisst, auch weiterhin muss ein Unternehmen oder eine Bank bei einer bilanziellen Überschuldung keinen Insolvenzantrag mehr stellen.

Über die dauerhafte Rechtsänderung der Bundesregierung und welche Folgen sich daraus vor allem für Banken ergeben, haben wir mit Friedemann Schade gesprochen. Er ist Rechtsanwalt und selbst Insolvenzverwalter bei BRL, einer „Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern“.

Änderung im Insolvenzrecht: Werden Banken vor der Pleite bewahrt? 06:02

Die Neuregelung hat sich bewährt. (…) Sie schützt die Unternehmen davor, die zwar eine bilanzielle Überschuldung ausweisen, aber trotzdem am Markt bestehen können, nur aufgrund ihrer bilanziellen Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. (Friedemann Schade)

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