Die mögliche Autobahn-Privatisierung beschäftigt die deutsche Regierung nun schon eine Weile. Was in anderen europäischen Ländern bereits etabliert ist, sorgt hierzulande seit Jahren für Debatten. Im Oktober dieses Jahres hatten sich Bund und Länder auf die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft geeinigt.
Der Bund soll dabei als Eigentümer von Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland fungieren und das Eigentumsrecht im Grundgesetz verankert sein. Ein Ausspruch gegen die Privatisierung – so sollte man auf den ersten Blick meinen.
Privatisierung: ja, nein, vielleicht?
Was allerdings für Zündstoff zwischen den Verantwortlichen sorgt: Während sich die Vorsitzenden von CSU und SPD gegen die Beteiligung von Privatinvestoren aussprechen, möchte Finanzminister Schäuble deren Einbezug nicht ausschließen. Er ist dafür, einen Absatz im Grundgesetz hinzuzufügen, nach dem lediglich die Mehrheit der Anteile der Infrastrukturgesellschaft beim Bund liegen muss. Eine kleine Formulierungsänderung, die einen großen Unterschied machen kann.
Die Idee von Schäuble ist, die Autobahnen an eine AG oder GmbH auszugliedern. An dieser könnten sich dann zum Beispiel Banken und Versicherungen beteiligen. Damit allerdings bekäme Deutschland eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft für die Autobahnen. Gegner der Autobahn-Privatisierung fordern eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Schon verschwimmen die Grenzen, die den Umfang der Beteiligung privater Investoren festlegen. Denn so wäre das unveräußerliche Eigentum an Autobahnen und Straßen zwar im Grundgesetz dem Bund zugeschrieben, Planung, Finanzierung und Bau der Straßen aber könnten komplett an private Investoren übertragen werden. Versucht die Regierung in einer Frage eine Hintertür offen zu halten, die Außenstehende für längst geklärt hielten?
Diskussionen gehen weiter
Am morgigen Donnerstag werden Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und die Vertreter der Länder erneut über den Einbezug privater Investoren in die Infrastrukturgesellschaft diskutieren. detektor.fm-Moderatorin Jennifer Stange hat mit Dr. Georg Hermes über die möglichen Folgen gesprochen. Hermes ist Professor für öffentliches Recht an der Universität in Frankfurt am Main und kritisiert das aktuelle Vorgehen scharf.
Redaktion: Birthe Kleemann