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Automobil | Abschaffung der Kurzzeitkennzeichen

Sicheres Fahren ohne Kennzeichen in Gelb-Weiß?

Das gelb-weiße Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage lang und ohne Hauptuntersuchung gültig. Doch das soll sich laut Bundesverkehrsministerium ab April 2015 ändern. Ein offizieller Grund: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Oldtimer-Fans und Probefahrer bringt das auf die Palme.

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Wer eine Probefahrt durchführen möchte oder sein TÜV-loses Fahrzeug von A nach B transportieren muss, der kann einfach dem zuständigen Straßenverkehrsamt einen Besuch abstatten und erhält ein Nummernschild in Gelb-Weiß:das so genannte Kurzzeitkennzeichen. Dieses ist fünf Tage lang gültig und kann ohne Hauptuntersuchung im Straßenverkehr benutzt werden. Einzige Voraussetzung: Der vorübergehende Fahrzeughalter muss garantieren, dass das Gefährt verkehrssicher ist.

Verkehrsministerium: Kurzzeitkennzeichen sorgen für Unfälle

Genau daran zweifelt das Bundesverkehrsministerium unter Alexander Dobrindt. Der dort entwickelt Gesetzesentwurf sieht vor, die Hauptuntersuchung als Pflicht-Voraussetzung für den Erhalt der Kurzzeitkennzeichen einzuführen.

Eine Begründung des Ministeriums: Automobile mit Kurzzeitkennzeichen würden die Unfallzahlen erhöhen und die Straßen unsicherer machen. Eine These, die eine Erhebung des Statistischen Bundesamts nicht bestätigt. Demnach spielen technische Mängel bei Unfällen kaum eine Rolle. Bei lediglich sieben von 1.000 erhobenen Fahrzeugen sei das im vergangenen Jahr der Fall gewesen. Zum Vergleich: Bei 93 Unfällen lag der Verkehrsunfall daran, dass der Fahrer zu schnell unterwegs war.

Weniger Missbrauch durch weniger Kurzzeitkennzeichen?

Ein weiteres Argument: Der Missbrauch der Kurzzeitkennzeichen durch Straftäter. Diese sollen die Kurzzeitkennzeichen für Straftaten benutzen. Denn die Polizei kann sie danach nicht durch die gespeicherten Daten ihrer Autokennzeichen ermitteln. Und ohne offiziell bekannte Identität des Fahrzeughalters keine offiziell registrierte Straftat.

Eine Gesetzeslücke, die zum internationalen Handel mit deutschen Kurzzeitkennzeichen geführt hat – das jedoch nicht erst seit ein paar Monaten. Bereits vor zwei Jahren hat das Verkehrsministerium an einer Verschärfung der Fahrzeugzulassung gebastelt.

Was bereits 2012 für Kritik gesorgt hat, ist zwei Jahr später noch umstrittener. Insbesondere die Oldtimer-Fans fühlen sich durch die neue Regelung benachteiligt und haben eine Petition gestartet, die sich für den Erhalt der Kurzzeitkennzeichen ausspricht.

Inwiefern die neue Regelung der Polizeiarbeit tatsächlich unter die Arme greift und, ob die Beschwerden der Oldtimer-Fans berechtigt sind, darüber hat Alexander Hertel mit Ronald Reinke vom Stabsbereich Straßenverkehr der Polizei in Berlin gesprochen.

Ronald Reinke - ist Hauptsachbearbeiter der Verkehrs- und Unfallprävention des Polizeipräsidenten Berlin und seit 14 Jahren in unterschiedlichen Funktionen im Verkehrsbereich tätig.

ist Hauptsachbearbeiter der Verkehrs- und Unfallprävention des Polizeipräsidenten Berlin und seit 14 Jahren in unterschiedlichen Funktionen im Verkehrsbereich tätig.
Ronald Reinke

 

Automobil | Kurzzeitkennzeichen 07:01

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