Zunächst waren sie nur in Russland sehr beliebt, jetzt hat sich der Trend auch bis nach Deutschland durchgesetzt. Sogenannte Dashcams, also Minikameras auf dem Armaturenbrett, filmen das Verkehrsgeschehen.
Wenn es dann zu einem Unfall kommt, könnten sie das ideale Beweisstück sein. Die rechtliche Frage ist bei den Dashcams jedoch nicht endgültig geklärt. Darf man sie hierzulande benutzen oder nicht? Das Amtsgericht Ansbach hat nun entschieden, dass die Dashcam als Beweismittel bei einem Unfall unzulässig ist.
Daniela Mielchen ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und hat mit uns über die Rechtmäßigkeit der Dashcams gesprochen.