Die Luftqualität in Deutschland wird von der Europäischen Union kontrolliert. In der Luft dürfen an maximal 35 Tagen im Jahr mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter vorhanden sein. Durch die Regelung soll auch der Ausstoß anderer gefährlicher Abgase vermindert werden.
Im Jahr 2006 ist das passende Gesetz erlassen worden, welches im März 2007 in Kraft trat. Allerdings ist mit der Umsetzung erst im Jahr 2008 oder später begonnen worden. Die Verordnung mit dem Namen „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ war die Grundlage für die heutigen Umweltzonen. Autos werden seitdem in vier Gruppen eingeteilt und dürfen nur noch beschränkt in große Städte einfahren. Betroffen sind vor allem Fahrer älterer Dieselmodelle. Sie müssen ihr Autos am Stadtrand abstellen, weil diese Motoren extrem viele, giftige Abgase in die Umwelt ausstoßen. Doch wie effektiv sind die Umweltzonen bis jetzt? Haben sich die Feinstaubwerte verbessert?
Darüber haben wir mit Hans-Joachim Hummel, dem Chef des Fachgebiets für Luftreinhaltung beim Umweltbundesamt, gesprochen.