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Roller-Sharing – Mängelliste des ADAC
Roller-Sharing-Angebote heißen Stella, Eddy oder Coup, sind in einfarbigen Uniformen gekleidet und summen beinahe geräuschlos durch Deutschlands Großstädte. E-Roller kann man unter anderem in Stuttgart, Berlin, Düsseldorf oder auch in München nutzen. Der ADAC hat sich die Angebote der Roller-Start-ups genauer angeschaut und dabei auch Mängel festgestellt.
So kritisiert der ADAC unter anderem die hohe Selbstbeteiligung beim Anbieter Stella aus Stuttgart. Denn laut der Testergebnisse verlangt das Start-up im Schadensfall 500 Euro Eigenbeteiligung. Bei Coup sind es lediglich 150 Euro. Emmy aus Berlin stellt bis zu 350 Euro in Rechnung.
Unzulässige juristische Klauseln
Außerdem haben die ADAC-Rechtsexperten unzulässige Klauseln in den AGBs entdeckt, etwa die Beweislastumkehr. Die besagt, dass der Kunde im Schadensfall seine Unschuld beweisen müsse. Die Rechtsexperten des Automobilclubs verweisen allerdings darauf, dass die Klausel in Deutschland unzulässig ist. Das Roller-Sharing aus Berlin, Emmy, hat die Testergebnisse an die hauseigenen Anwälte weitergereicht. Nun überprüft deren Rechtsabteilung die AGBs nachträglich.
Es ist natürlich ein schwieriger Fall, aber man muss eben dazu sagen, wir müssen ja irgendwie sicherstellen, dass die Roller, die auf der Straße sind und die von unseren Kunden genutzt werden, okay sind. – Valerian Seither, Mitgründer Emmy
Insgesamt schließen alle sechs getesteten Anbieter positiv ab. Der ADAC verleiht vier Mal die Note „gut“, zwei Mal „ausreichend“. Besonders die zügige Regstrierung loben die Tester. Auch der technische Zustand der Roller ist im Allgemeinen gut.
AutoMobil–Redakteur Philipp Weimar hat sich die Testergebnisse angesehen, einen der Anbieter selbst getestet und mit Emmy-Gründer Valerian Seither gesprochen. detektor.fm-Moderatorin Carina Fron hat ihn nach den Erkenntnissen seiner Recherche gefragt.