Für Autofahrer gibt es eine Faustregel: Wer einen Unfall mit einem Radfahrer hat, bekommt immer Schuld. Das liegt natürlich vor allem am ungleichen Kräfteverhältnis: Ein Radfahrer kann einem Autofahrer längst nicht so gefährlich werden wie umgekehrt.
Umso überraschender wirkt da ein Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein: Radfahrer und Radfahrerinnen tragen eine Mitschuld, wenn sie bei einem Unfall keinen Helm tragen.
Warum dieses Urteil in Automobilclubs und unter Radfahrern so viel diskutiert wird und ob nun die Helmpflicht für Fahrradfahrer gesetzlich verankert wird, das haben wir Martin Diebold gefragt. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Tübingen.