Basiskonto für jeden
Seit Mitte 2016 hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Mit dem „Zahlungskontengesetz“ hat Deutschland eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt. Sie nimmt alle Banken in die Pflicht. Die müssen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto einrichten. Das funktioniert auf „Guthabenbasis“, heißt: Kunden können es nicht überziehen. Die Gebühren sollen laut Gesetz „angemessen“ sein. Das lässt den Banken Spielraum.
Klage gegen drei Banken
Das Basiskonto sei sogar häufig teurer als andere Kontomodelle, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Deshalb ziehen die Verbraucherschützer vor Gericht. Die Klage richtet sich gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein. Bereits im vergangenen Herbst hatten sie die drei Geldinstitute sowie weitere Banken abgemahnt.
„Viele Kreditinstitute halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte“, kritisiert die Leiterin des Finanzmarkt-Teams der VZBV, Dorothea Mohn, in einer Pressemitteilung. Auch werde das persönliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber nicht genug berücksichtigt. Die Kunden müssten zum Beispiel auch dann einen höheren Grundpreis zahlen, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.
Banken sehen sich im Recht
Die Bankenbranche wiederum findet, dass die höheren Gebühren beim Basiskonto angemessen seien. Schließlich sei mit einem Basiskonto auch mehr Aufwand verbunden: Die Eröffnung solcher Konten sei aufwändiger und die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger. Das liege daran, dass die Besitzer solcher Konten schlecht erreichbar seien. Vor allem Geflüchtete, Obdachlose und Sozialhilfeempfänger nutzen das Angebot.
Über die Klage hat detektor.fm-Moderatorin Marie-Kristin Landes mit Jana Brockfeld gesprochen. Sie ist Referentin für Rechtsdurchsetzung beim „Verbraucherzentrale Bundesverband“.