Gutachten vorgelegt
Das Sondergutachten der sogenannten Wirtschaftsweisen in Sachen CO2-Steuer und Emissionhandel wurde heute auf der Bundespressekonferenz vorgestellt. Der Sachverständigenrat begutachtet die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik. Der Antrag der Bundesrepublik zielt auf eine neue Klimapolitik ab, um die Ziele der Pariser Klimakonferenz zu erreichen. Damals hat Deutschland eingewilligt, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Aktuell liegt man mit nur knapp 30 Prozent unter den Werten.
CO2-Steuer oder Emissionshandel?
In dem Gutachten geht es vorrangig um die Frage, nach welchem Modell der Ausstoß von Emissionen besteuert werden kann. Am effektivsten hält der Rat die Bepreisung von Sprit und Heizöl, um die Ziele bis 2030 zu erreichen. Die fünf Wirtschaftsweisen forderten aber auch, dass die dadurch generierten Einnahmen ausschließlich dem Klimaschutz zu Gute kommen dürfen. Beim Blick auf die Bereiche des Verkehrs und der Gebäude wird allerdings zum europäischen Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten geraten. Die Anzahl dieser Zertifikate wird festgelegt und anschließend am Markt gehandelt. Überflüssige Rechte können verkauft werden, ebenso besteht die Möglichkeit zusätzliche zu erwerben.
Dieser Preis signalisiert dann die Knappheit und dann werden in allen Verbrauchsmöglichkeiten Anreize geschaffen, CO2 möglichst sparsam zu verwenden. – Achim Truger, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft
Einheitliches System
Die Experten haben auch deutlich gemacht, dass ein EU-weites Vorgehen vonnöten ist. Die Wirtschaftsweisen sehen Deutschland somit als eine Art Vorbild, um zu zeigen, dass Klimaschutz effizient und mit der Gesellschaft vereinbar ist.
Über das vorgestellte Sondergutachten zur neuen Klimapolitik hat detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit Achim Truger aus dem Sachverständigenrat gesprochen.
Redaktion: Frederik Trautmann