Der Bundesgerichtshof verhandelte heute über Klagen von Anlegern der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers, die ihre Ersparnisse verloren haben. Besonders sollte es dabei um die Frage gehen, inwieweit Banken für ihre Kundenberatung haftbar sind.
Zwei betroffene Kleinanleger hatten 2006 und 2007 Zertifikate der Bank gekauft, die nach der Insolvenz der Bank im Jahr 2008 wertlos geworden waren. Nun haben sie vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen ein bereits bestehendes Urteil eingereicht. Ihr Vorwurf: Sie seien falsch beraten worden.
Die Hamburger Sparkasse, bei der die Kläger Kunden waren, wies diesen Vorwurf zurück, die Insolvenz sei nicht vorhersehbar gewesen. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kläger kein Recht auf Schadensersatz haben.
Über die heutige Entscheidung des Bundesgerichthofs sprechen wir mit Andreas Eickhoff. Er ist Anwalt und vertritt ebenfalls Lehman Brothers Anleger.