Der Bundesgerichtshof hat es entschieden – die Bindung vom Gas- an den Ölpreis ist unzulässig. Die Richter meinten, dadurch würden die Verbraucher benachteiligt. Die Energierversorger dürften über die Preiskoppelung keine zusätzlichen Gewinne machen. Geklagt hatten mehrere Kunden und der Bund der Energieverbraucher. Heiko Lohmann ist Gasmarkt-Experte und war im Gespräch bei detektor.fm.