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Foto: raspberries | liz west / flickr.com (CC BY 2.0)

BGH-Urteil zu Lebensmittelverpackungen

„Der Etikettenschwindel kann weitergehen“

Himbeeren und Vanilleblüten auf einer knallroten Verpackung – so hat Teekanne für den eigenen Früchtetee geworben. Nur fehlt in dem Tee vor allem eines: Himbeere. Nun hat der BGH entschieden: Was drauf ist, muss auch drin sein. Ist das das Ende der Lebensmittellügen?

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Im Supermarkt springen die bunten Etiketten direkt ins Auge: mit schönen Bildern von saftigen Früchten oder teuren Gewürzen werden Lebensmittel beworben. Nur leider halten die Produkte selten, was sie versprechen. Drin ist nicht unbedingt, was drauf ist. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: was in den Lebensmittelpackungen zu finden ist, muss deutlich gekennzeichnet werden.

Alles andere als ein Himbeer-Vanille-Abenteuer

Dem Urteil war eine Klage aus dem Jahr 2011 vorausgegangen. Damals hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Teeproduzenten Teekanne geklagt. Der Hersteller hatte mit Himbeeren auf dem Etikett des Tees „Felix-Himbeer-Vanille-Abenteuer“ geworben. Von der Frucht fehlte im Produkt allerdings jede Spur.

Bereits 2012 hatte Teekanne den Früchtetee aus dem Sortiment genommen. Auf die Vorwürfe wurde reagiert: neue Verpackungen und unmissverständliche Hinweise sollen in Zukunft darauf hinweisen, ob ein Früchtetee aromatisiert ist oder nicht.

Selbst Schuld, wer auf Bilder reinfällt?

Vor allem eines sollen die Bilder auf den Verpackungen geben: Orientierung. Denn für viele Verbraucher sind die Bilder maßgeblich beim Einkauf.  Das Kleingedruckte auf der Packung wird schnell überlesen. Ist etwa eine Frucht abgebildet, soll künftig deutlich gemacht werden, wenn die gar nicht enthalten ist.

Ist also bald Schluss mit der Mogelei bei Lebensmitteln? Das bleibt noch offen. Denn die Lebensmittelindustrie hat immer noch eine Menge Tricks auf Lager.

Typische Reaktion ist, dass dann ein Prozent von dieser beworbenen Zutat in den Tees drin ist. Somit ist das völlig legal und der Etikettenschwindel kann weiter gehen. – Lena Blanken von foodwatch

Die Hintertürchen der Industrie

Die Unternehmen finden noch weitere Hintertürchen: Clean Labels, die alles andere als klar sind, unverständliche Nährwertangaben und die Herkunft der Produkte können nach Belieben beschönigt werden. Das Problem: es gibt keine klaren Kennzeichnungsregeln.

Ob das Urteil des Bundesgerichtshofs trotzdem wirksam sein kann und welche Lebensmittellügen uns von Unternehmen aufgetischt werden, darüber hat detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser mit Lena Blanken von foodwatch e.v. gesprochen.

Lena Blanken - ist als Campaignerin bei foodwatch für Lebensmittelkennzeichnungen zuständig.

ist als Campaignerin bei foodwatch für Lebensmittelkennzeichnungen zuständig.
Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucher. Doch das bedeutet nicht gleich, dass es keinen Etikettenschwindel mehr geben wird.Lena Blanken
BGH-Urteil zu Lebensmittelverpackungen 04:10

Redaktion: Johanna Sprenger

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