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Bild: Benjamin Bremert | Foto: privat

brand eins-Podcast | Benjamin Bremert

Urteile für alle!

Wenn sie für die Öffentlichkeit interessant sein könnten, müssen Gerichte ihre Entscheidungen öffentlich machen. In der Praxis ist es allerdings kompliziert, an Urteile heranzukommen. Benjamin Bremert will mit der Datenbank OpenJur die Rechtsprechung transparenter machen.

Wer Jura studiert, muss viele Urteile lesen. Die sind allerdings oft nicht so leicht zugänglich. Benjamin Bremert steckt selbst noch mitten im Jurastudium, als er das erste Mal denkt: Das muss doch auch einfacher gehen. Gemeinsam mit einem befreundeten Informatiker gründet er die Datenbank OpenJur, die Entscheidungen aller deutschen Gerichte sammelt: vom Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht.

Es hat damit angefangen, dass wir einen Brief an alle Oberlandesgerichte und Oberverwaltungsgerichte geschickt, uns vorgestellt und einfach darum gebeten haben, in Zukunft Entscheidungen zugeschickt zu bekommen.

Benjamin Bremert, Gründer der Datenbank OpenJur

Benjamin Bremert, Gründer der Datenbank OpenJurFoto: privat

An die Gründung, sagt Benjamin Bremert, sei er damals ein bisschen naiv rangegangen. Die ersten Rückmeldungen sind ernüchternd, die Gerichte zeigen sich skeptisch. Die tun sich in Deutschland ohnehin schwer damit, ihre Entscheidungen zu veröffentlichen. Dazu kommt der Verdacht, dass die Gründer mit ihrem Projekt kommerzielle Interessen verfolgen. Für Benjamin Bremert ist allerdings von Anfang an klar, dass er mit seiner Idee kein Geld verdienen will. OpenJur ist eine Art Jura-Wiki: gemeinnützig, offen und kostenfrei.

Warum wollen die Gerichte nicht veröffentlichen?

Mittlerweile hat sich OpenJur etabliert, die Entscheidungen auf der Webseite wurden insgesamt mehr als 350 Millionen Mal abgerufen. Allerdings stellen viele Gerichte bis heute nur einen Bruchteil ihrer Entscheidungen zur Verfügung. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht in den 90ern dazu ein weitreichendes Urteil gefällt: Wenn es die Öffentlichkeit interessieren könnte, sind Gerichte dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen öffentlich zu machen. Dass sie das nur selten tun, hängt auch an dem Aufwand, der mit einer Veröffentlichung verbunden ist. Schließlich müssen die Entscheidungen anonymisiert werden, bevor sie öffentlich gemacht werden dürfen. Dafür fehlt aber, vor allem an den Landesgerichten, geschultes Personal.

Das ist das, was mich am meisten ärgert: Die Gerichte werden in dieser Veröffentlichungstätigkeit von den Ländern ziemlich alleinegelassen.

Benjamin Bremert

In dieser Folge des brand eins-Podcasts spricht detektor.fm-Moderator Christian Bollert mit Benjamin Bremert über die Sorge vor Abmahnungen, überlastete Gerichte und die Frage, ob eine Jura-Datenbank den Anwalt ersetzen kann.

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