Ortlieb gegen Amazon
Im Sommer 2019 hat Ortlieb deutschlandweit Schlagzeilen gemacht. Das mittelständische Unternehmen aus Franken, das wasserdichte Fahrradtaschen und Rucksäcke herstellt, hat vor dem Bundesgerichtshof einen Prozess gegen Amazon gewonnen. Die Plattform hatte bei Google Werbung für die Sucheingabe „Ortlieb Fahrradtasche“ gekauft. Auf der Amazon-Seite wurden dann billigere Taschen und Rucksäcke der Konkurrenz angeboten. Dass mit dem guten Markennamen geworben wird, um Konkurrenzprodukte zu verkaufen, habe sie gestört, sagt Ortlieb-Vertriebsleiter Martin Esslinger, der an der Klage gegen Amazon aktiv beteiligt war.
Und ein zweiter Prozess werde aktuell nach den Bemühungen von Ortlieb neu aufgerollt vor dem Oberlandesgericht München, erklärt Esslinger. Dabei geht es darum, dass Konkurrenzprodukte auf der Amazon-Seite erscheinen, wenn man „Ortlieb Fahrradtasche“ in der Suchmaske eingibt. Auch wenn dort derzeit noch Produkte zu finden sind – Ortlieb versteht sich als Premiumprodukt und will auf allgemeinen Plattformen wie Amazon nicht vertreten sein.
„Markenbegehrlichkeit schlägt Plattform“
Ortlieb setzt auf einen selektiven Vertrieb. Die Taschen werden vor allem in Fachgeschäften angeboten, die teilweise auch online verkaufen. Mittlerweile gebe es auch reine Onlinefachhändler. Wichtig sei eine faire Koexistenz zwischen stationärem Handel, Onlinehandel und Multichannel-Vertrieb, so Martin Esslinger.
Mit detektor.fm-Moderator Christian Bollert spricht er über die Prozesse gegen Amazon, warum er glaubt, dass Markenbegehrlichkeit Plattform schlägt, und was es braucht, um mit Amazon über einen Vertrieb zu sprechen.